Laubaner Str. 46; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1535/20, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil I“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m.

Im Bebauungsplan ist für das Grundstück ein Bauraum mit einer Tiefe von 10,5 m festgesetzt. Dieser wird durch die Terrassenüberdachung um 3,20 m überschritten.
Folgendes ist im Bebauungsplan noch für Baugrenzen festgesetzt:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Diese Festsetzung ist jedoch nur auf Gebäude anzuwenden.

Da aber auf Grund dieser Festsetzung Wintergärten als Wohnraumerweiterung auch außerhalb des Bauraumes ausnahmsweise zulässig sind, kann abgeleitet werden, dass eine Terrassenüberdachung, welche von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht so in den Vordergrund tritt wie ein Wintergarten, ebenfalls möglich ist.

Des Weiteren wurden im Bebauungsplangebiet bereits Bauraumüberschreitungen genehmigt.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr