2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für den Bereich Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Abs.2 i.v.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.07.2020 die Einleitung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für den Bereich der Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch beschlossen. 

In der Bauausschusssitzung vom 21.09.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 02.09.2020 inhaltlich gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 23.10.2020 bis 26.11.2020. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung werden als Anlage nachgereicht. 

Das Grundstück Fl.Nr. 129/4 (bisherige Grünfläche) wird zum Teil als Freifläche für die Kindertageseinrichtung genutzt. Daher muss der bestehende Rad- und Fußweg verändert werden. Das Gebäude selbst wird hinsichtlich des Bauraumes an die Nicolaus-Otto-Straße gelegt. 

Neue Erkenntnisse, welche sich durch die eingegangenen Stellungnahmen, Abwägungen sowie die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess ergeben haben, hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in die Entwurfsplanung der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 19.07.2021 berücksichtigt.

Der Bebauungsplanentwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F. vom 19.07.2021 wird gemeinsam mit den eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungen nachgereicht. 



Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage samt Anlagen (Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplanentwurf) vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag und beschließt:

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die öffentliche Verkehrsfläche (Nicolaus-Otto-Str.) erweitert. 

  1. Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage samt Anlagen (Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplanentwurf) vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag und beschließt:

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

2.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die öffentliche Verkehrsfläche 
         (Nicolaus-Otto-Str.) erweitert. 

3.        Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ 
         i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der erneuten öffentlichen Auslegung 
         gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz 
         BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr