Grubenweg 20a; Tekturantrag zur Errichtung eines Zwerchgiebels auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/2, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Das Einfamilienhaus wurde mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 12.02.2020 genehmigt. Nun liegt ein Tekturantrag für die Errichtung eines Zwerchgiebels vor.

Dieser soll mit einer Wandhöhe von 7,36 m und einer Breite von 3,40 m errichtet werden. 

In der direkten Umgebung (Grubenweg 18) findet sich bereits ein Gebäude, bei dem ein Zwerchgiebel mit einer Wandhöhe von 6,30 m errichtet wurde.

Der beantragte Zwerchgiebel liegt mit einer Breite von 3,40 m unter einem Drittel der Gesamtlänge des Hauses ist und nimmt dadurch nur eine untergeordnete Rolle ein. Dadurch geht auch keine 3-geschossige Wirkung vom Gebäude aus. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Zusätzliche Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind nicht erforderlich.

Die Abstandsflächen wurden bei der Urgenehmigung des Einfamilienhauses noch nach altem Abstandsflächenrecht bemessen und konnten auf dem Baugrundstück eingehalten werden. Durch den Tekturantrag für den Zwerchgiebel sind die Abstandsflächen für das gesamte Gebäude nochmals nachzuweisen. Durch die Neuregelung der Abstandsflächen in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kommt die nordöstliche Giebelabstandsfläche nun mit einer Tiefe von 23,5 cm und einer Breite von 58 cm auf dem Nachbargrundstück zu liegen.

Hierfür wird ein Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung gestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Abweichung zugestimmt werden. Das Gebäude befindet sich derzeit bereits im Rohbau und wurde in Bezug auf die damals geltenden Abstandsflächen errichtet. 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung zugestimmt werden, da auch nicht die Schaffung von Bezugsfällen zu befürchten ist.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 20.01.2022 15:56 Uhr