Einstellung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für die Verfahren: - Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching - 1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried; Durchführung der öffentlichen Auslegungen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (BP) „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße“ erfolgte durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 13.11.2018. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der DAV-Kletterhalle im Norden und dem Areal der ehemaligen Fa. Zelenka im Süden. Der Plan lag einmalig öffentlich aus.
Noch vor der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen legte die CSU-Fraktion mit Schreiben vom 27.04.2021 dem Gemeinderat einen Antrag auf Prüfung von Nutzungsanforderungen und Umstrukturierungen vor, der u.a. einen deutlich vergrößerten Planumgriff vorsieht. Das Gremium beschloss in seiner Sitzung vom 18.05.2021 die Zustimmung zum Prüfauftrag und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen informellen Rahmenplanes, der zunächst durch den Gemeinderat zu billigen wäre und auf dessen Basis dann Sondierungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern zu führen seien.

2.        Eine planerische Neuausrichtung im beantragten Sinne verlangt für alle, d.h. auch die neu hinzukommenden Nutzungen als zu erwartend stark frequentierte Anlagen des Gemeinbedarfs neben einem neuen informellen Rahmenplan einerseits eine ausführliche Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes (FNP) inklusive einer Grundsatzaussage zur Neuausrichtung der bislang vor Ort unterdimensioniert gegebenen Gebietserschließung sowie andererseits einen konkretisierenden BP.
Neben dem Rahmenplan bedeutet das für beide Bauleitplanungsebenen zeit- und arbeitsaufwendige Regelplanverfahren mit einem empirischen Zeitrahmen von mehreren Jahren. Die Verwaltung nimmt den beschlossenen Prüfauftrag wahr, schlägt aber vor diesem zeitlichen Hintergrund für die Teilflächen der DAV-Kletterhalle sowie des ehemaligen Zelenka-Geländes eine Herauslösung aus dem Gesamtplan und eine parallele Weiterentwicklung als selbständige BP-Verfahren vor.
Hintergrund ist, dass es sich bei beiden Flächen um bereits bebaute und dem Innenbereich zugehörige Flächen mit gegebener Erschließung handelt, die im Falle des DAV eine bauliche Erweiterung für Bouldernutzung und beim ehemaligen Zelenkagrund eine Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnungsbau erhalten sollen. Beide Verfahren können mithin als BP der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt werden, was zu schnellerem Baurecht für die bauwilligen Grundeigentümer führt.

3.        Beide nun neue BP waren – wie oben dargelegt – Bestandteile des bisherigen, bereits einmalig ausgelegenen Gesamtplanes „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße“. Ihre Planungsinhalte sind durch die seinerzeitige Planbilligung dem Gremium zwar bekannt, werden aber nochmals bedarfsweise durch die Verwaltung in der Sitzung mündlich vorgestellt werden. Die planerischen Kernaussagen sind:

-        ehemaliges Zelenka-Gelände:
       Schaffung von Baurecht für Geschosswohnungsbau, max. dreigeschossig, Berücksichtigung der Baumwurfgefahr durch das östlich angrenzende Waldgrundstück (Waldsaumkonzept), Unterbringung der Stellplätze in einer großflächig festgesetzten Tiefgarage und entlang der Frühlingstraße, Abrundung nach Nordosten durch einen öffentlichen Spielplatz

       -        DAV-Kletterzentrum:
       Schaffung von Baurecht oberhalb der bestehenden Stellplatzfläche nordwestlich der Bestandshalle für einen Bouldererweiterungsbau (entweder erdgeschossig oder aufgeständert), Ermöglichung von überdachten Boulderanlagen im bestehenden Tiefhofbereich im Südosten, Unterbringung der Stellplätze entweder weiterhin oberirdisch oder in einer alternativ zulässigen Tiefgarage, Wegfall des bisherigen Baurechts für einen Saunabereich (wurde nie realisiert)

In puncto Stellplätze ist hier folgendes festzuhalten:
Bislang waren 44 Stellplätze nachzuweisen, durch den Boulderneubau erhöht sich die Zahl gem. Flächenansatz der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf 55. Im Falle der (aus Kostengründen wahrscheinlichen) Aufständerung des Boulderneubaus fallen 8 bestehende Stellplätze weg, so dass nurmehr 36 oberirdisch nachweisbar sein werden und bis zu 19 Stellplätze abzulösen wären. Mit dieser Einnahme könnte die Gemeinde zweckgebunden öffentliche Stellplätze z.B. südöstlich an das DAV-Gelände angrenzend auf Gemeindegrund anlegen. Das zugehörige Antragsschreiben des DAV vom 08.03.2022 ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

4.        Sowohl mit der Sektion München des DAV e.V. als auch mit dem Grundeigentümer der Fl.Nr. 206/7 (Bauträger und Grundstücksnachbar der Gemeinde auf dem ehemaligen Zelenkagrund) hatte die Gemeinde im Rahmen des bisherigen Gesamtplanes städtebauliche Verträge zu diversen Kostenübernahmen geschlossen. Diese sind aufgrund der nun separierten BP-Verfahren inhaltlich zum Teil überholt und müssen entsprechen aktualisiert werden (beim DAV inkl. der Regelung zur Stellplatzablöse).

5.        Das Gremium wird um inhaltliche Billigung beider in Anlage beigefügter Planvorentwürfe jeweils in der Fassung 22.03.2022 gebeten, so dass deren erste Planauslegung zeitnah parallel stattfinden kann.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10./ 14.03.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching wird eingestellt.

2.        Für die Bauleitpläne
-        Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
und
-        1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried
wird jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst.

3.        Die Planvorentwürfe werden jeweils i.d.F.v. 22.03.2022 inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, in beiden Verfahren den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen und die bestehenden städtebaulichen Verträge mit allen betroffenen Grundeigentümern an die geänderten Planverfahren anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10./ 14.03.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching wird eingestellt.

2.        Für die Bauleitpläne
-        Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
und
-        1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried
wird jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst.

3.        Die Planvorentwürfe werden jeweils i.d.F.v. 22.03.2022 inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, in beiden Verfahren den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen und die bestehenden städtebaulichen Verträge mit allen betroffenen Grundeigentümern an die geänderten Planverfahren anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
DAV_Antrag zu Stellplatzablöse v. 08.03.2022 (.pdf)
DAV_Vorentwurf Plantext i.d.F.v. 22.03.2022 (.pdf)
DAV_Vorentwurf Planzeichnung i.d.F.v. 22.03.2022 (.pdf)
Zelenka_Vorentwurf Plantext i.d.F.v. 22.03.2022 (.pdf)
Zelenka_Vorentwurf Planzeichnung i.d.F.v. 22.03.2022 (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:47 Uhr