Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Jahr 2023 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Schwerpunkte im Programmjahr 2023 sind:

Pollinger Straße: Abschnitt Umfeldgestaltung „Sägewerksvilla“ (i.V. mit Bahnhofsumfeld) inkl. Errichtung Bushaltestelle

mit der Begründung:

Eine neue Ortsmitte unter zeitgemäßen Anforderungen an moderne und zukunftsweisende Innenstädte zu gestalten und zu beleben und dabei die angrenzenden Gemeindeteile zentral zu verknüpfen, ist die wichtigste Aufgabe der Gilchinger Ortsplanung. Gilching bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Als dynamisch wachsende Gemeinde gilt es, das innerörtliche Zentrum weiter aufzuwerten und zu beleben. Mit hochwertigen Einkaufsmöglichkeiten soll der Siedlungsschwerpunkt gestärkt und ein neuer sozialer sowie kultureller Mittelpunkt geschaffen werden, der auch für nachfolgende Generationen noch herausragende Bedeutung haben kann. Nicht zuletzt soll die demographische Entwicklung in künftigen Planungsüberlegungen einfließen.

Neben den neuen Planungen für die Gilchinger Glatze - mit einem großen zentrumsnahen öffentlichen Grünbereich - ist das Umfeld des neuen Markplatzes entlang der Römerstraße bis zur südlichen Bahnunterführung zu sanieren und aufzuwerten. Zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen (Los 1) und Freianlagen (Los 2) wurde 2019 ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Diese Vorhaben sind auch im Zusammenhang mit den demographischen Herausforderungen zu sehen. Eine lebendige Ortsmitte besonders für die Bevölkerung ohne Auto, gilt es wohnortnah durch entsprechende Einrichtungen zu sichern und zu gewährleisten. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben in der Ortsmitte von Gilching ist ein integriertes Gesamtprogramm erforderlich. Hilfestellung erfährt die Gemeinde in erster Linie vom Städtebauförderungsprogramm. Das hier vorliegende Sanierungsrahmenprogramm 2023 ist auf der
Grundlage der Zielvorgaben für die weitere Entwicklung der Gemeinde Gilching entstanden.

Im jährlichen Turnus muss der Gemeinderat das Sanierungs-Jahresprogramm, das aus dem Sanierungs-Rahmenprogramm abzuleiten ist, im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes beschlussmäßig behandeln. Entsprechend dem prozessualen Charakter der Ortsmittenentwicklung wird das Sanierungsrahmenprogramm regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
Nach dem Rathausumzug (Schaffung einer Mitunterbringung von gemeinschaftlichen Nutzungen / Bürgerzentrum) und durch die mittlerweile erfolgte Fertigstellung der Umgehungsstraße erlangt die Aufwertung der Ortsmitte besondere Dringlichkeit. 

Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll. Er dient für die Bedarfsmitteilung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für 3 Folgejahre. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Entsprechende Vorgespräche mit der Regierung Oberbayern haben stattgefunden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2023 zu stellen.

Die für 2023 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen liegen bei 135.000 €.

Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt bereitgestellt.

Die beiliegende Bedarfsmitteilung 2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2023 zu stellen.

Die für 2023 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen liegen bei 135.000 €.

Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt bereitgestellt.

Die beiliegende Bedarfsmitteilung 2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
221124_Bedarfsmitteilung Gilching 2023 (.pdf)
Maßnahmenplan 2023 (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 09:41 Uhr