Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt werden der Umbau sowie die Erweiterung des best. Wohngebäudes.
Insbesondere wird die bestehende Garage an der westlichen Grundstücksgrenze umgenutzt zu einem Lager mit Abstellraum. Der zwischen Garage und Wohnhaus bestehende, überdachte Freisitz soll zu einem zusätzlichen Wohnraum umgebaut werden. Des Weiteren erfolgt ein Anbau an der Ostseite des Wohnhauses über 3 Geschosse zur Unterbringung eines Treppenhauses sowie weiteren Räumlichkeiten. Als Ersatz für die wegfallende Garage wird eine Doppelgarage mit je zwei Duplexparkern (4 Stellplätze) an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet.
Durch den Umbau ergeben sich folgende Maße:
überbaute Fläche Wohnhaus neu: 139,40 m²
Wandhöhe (Bestand alt): 3,80 m
Firsthöhe (Bestand alt): 8,27 m
Wandhöhe Anbau (Flachdach) neu: 8,50 m
In der näheren Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Abmessungen:
Escherholzweg 13 Escherholzweg 5, 5a
überbaute Fläche: 231,00 m² 162,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m 6,60 m
Firsthöhe: 8,30 m 8,96 m
Der Anbau mit Flachdach fügt sich mit seiner Wandhöhe von 8,50 m nicht in die Umgebung ein. Ferner weist dieser nach außen hin eine Wirkung von einer 3-geschossigen Bebauung auf, welche ebenfalls nicht in der Umgebung vorzufinden ist.
Das Vorhaben fügt sich in Bezug auf den Anbau nicht mehr in die Umgebung ein.
Die angegebenen Bezugsfälle (Eichholzweg 10, Argelsrieder Weg 19, Feichtholzweg 7b + 7c, Waldstr. 20 + 20a) können nicht herangezogen werden, da sich diese nicht in der direkten Umgebung befinden.
Auf dem Grundstück werden 5 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.