Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschlossen, dass das derzeit bestehende Jugendhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016 Gemarkung, Gilching nicht weiter genutzt werden kann und eine Nachfolgenutzung in Form eines Jugendhauses an dieser Stelle nicht erfolgen soll.
Dem künftigen Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching wurde zugestimmt sowie der Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros. Den Zuschlag erhielten hier das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München. Diese haben in der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2021 die Entwurfsplanung präsentiert.
Der Gemeinderat Gilching hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für den Bereich der Fl.Nr. 2016 beschlossen.
Der Planungsumgriff wird um den Teilbereich der Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching erweitert. Der Teilbereich der Fl.Nr. 32 beinhaltet die Verkehrsfläche. Diese ist zum einen notwendig, damit die Mindestanforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan erfüllt sind. Zum anderen soll vor der Kinderkrippe eine sog. „Kiss-and-Ride-Zone“ entstehen.
Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, da das Grundstück bereits baulich genutzt wird.
Daher ist von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abzusehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan von „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kulturelle Einrichtung“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ in Form der 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
Mit der Planerstellung wurde der Äußere Planungsverband München beauftragt. Dessen Entwurf liegt nun in der Fassung vom 14.01.2022 (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) vor. Die Verwaltung wird diesen in der Sitzung des Bauausschusses erläutern. Der Entwurf des Bebauungsplanes muss vor der ersten Planauslegung inhaltlich vom Bauausschuss gebilligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.02.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ umfasst die Fl.Nr. 2016 und einen Teilbereich der Fl.Nr. 32.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 14.01.2022 wird inhaltlich gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. § 13 Abs. 2, Nr. 2, Halbsatz 2 i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 2 i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.02.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ umfasst die Fl.Nr. 2016 und einen Teilbereich der Fl.Nr. 32.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 14.01.2022 wird inhaltlich gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. § 13 Abs. 2, Nr. 2, Halbsatz 2 i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 2 i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
2022 01 14_KiKr_Plan-Entwurf (.pdf)
2022 01 14_KiKr_Begründung Entwurf (.pdf)
Datenstand vom 24.03.2022 07:43 Uhr