Römerstr. 115; Tekturantrag - optische Anpassung Traufhöhe, Änderung Dachform Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/3, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 16.09.2020 wurde die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage genehmigt.

Nun liegt ein Antrag auf Tektur vor. Die Änderung betrifft zum einen die Traufhöhe auf der Nord-Ost-Seite des Gebäudes und zum anderen die Dachform der Garage. Für beide Vorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ beantragt.

Traufhöhe Wohnhaus
In Bezug auf die Traufhöhe wird eine optische Änderung des Daches beantragt. Hierbei wurde ein kleines Satteldach am Rand der Traufe mittig vom Doppelhaus errichtet, um die Ansicht „bayerisch-traditioneller“ zu gestalten. Durch die Veränderung entsteht eine Traufhöhe im Mittel des Doppelhauses von ca. 6,80 m:

Nach Bebauungsplan ist für zweigeschossige Gebäude jedoch nur eine Traufhöhe von 6,30 m zulässig. 

Hierfür ist eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 h (Traufhöhen) erforderlich.
Im Bebauungsplangebiet wurden bis jetzt noch keine gleichartigen Befreiungen zugelassen. Von einer Befreiung sollte auch dahingehend abgesehen werden, da hier die Grundzüge der Planung im Hinblick auf die Höhenentwicklung der Gebäude betroffen sind.

Dachform Garage
Beantragt wird die Errichtung der Garage mit Flachdach. Gemäß Bebauungsplan sind für Garagen Satteldächer festgesetzt.

Hierfür ist eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 c (Dachgestaltung) erforderlich. 
Auf den Nachbargrundstücken Römerstr. 113 und 117 wurden gleichartige Garagen zugelassen und genehmigt. Seitens der Verwaltung steht einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bzgl. der festgesetzten Dachform für Garagen nichts entgegen. Grundzüge der Planung sind hiervon nicht betroffen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 c (Dachgestaltung) zur Errichtung einer Garage mit Flachdach wird befürwortet.
Eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 h (Traufhöhen) zur optischen Änderung des Satteldaches auf der Nord-Ost-Seite des Doppelhauses und dadurch Veränderung der Traufhöhe auf ca. 6,80 m wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 c (Dachgestaltung) zur Errichtung einer Garage mit Flachdach wird befürwortet.
Eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 h (Traufhöhen) zur optischen Änderung des Satteldaches auf der Nord-Ost-Seite des Doppelhauses und dadurch Veränderung der Traufhöhe auf ca. 6,80 m wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Römerstr. 115, 115a_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:19 Uhr