11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände" für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „ehemaliges Zelenka-Gelände“ wurde im Bauausschuss am 26.06.2023 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 19.07.2023 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) nebst öffentlicher Grünfläche mit Spielplatz fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab, der „MI“ (Mischgebiet) darstellt.
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „WA“ nebst öffentlicher Grünfläche mit Spielplatz zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Berichtigungsplan inkl. Zeichnung und Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2023 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 24.10.2023 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2023 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 24.10.2023 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Berichtigungsplan i.d.F.v. 24.10.2023 (.pdf)

Datenstand vom 31.10.2023 07:04 Uhr