Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Jahr 2024 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Schwerpunkte im Programmjahr 2024 sind:

Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Die Gemeinde Gilching beabsichtigt die Weiterführung der Ortsmittenentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung. Derzeit wird die Gemeinde im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ geführt. Voraussetzung hierzu ist gemäß Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Überarbeitung vorhandener Konzepte (hier: VU 2017) hat insb. eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen zu erfolgen. Zudem sind im ISEK Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen. Das Kernbearbeitungsgebiet umfasst das Sanierungsgebiet 2017 (Fokusgebiet). Die gesamtörtliche Entwicklung ist dabei mit einzubeziehen. Es soll einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder verfolgen. Seiner Rechtsnatur nach ist das ISEK eine von der Gemeinde beschlossene informelle Planung. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungspro-gramm 2024 zu stellen.

Die für 2024 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen liegen bei 110.000 €.

Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt bereitgestellt.

Die beiliegende Bedarfsmitteilung 2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungspro-gramm 2024 zu stellen.

Die für 2024 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen liegen bei 110.000 €.

Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt bereitgestellt.

Die beiliegende Bedarfsmitteilung 2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
231013_Bedarfsmitteilung Gilching 2024 Entwurf (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2023 10:44 Uhr