Leitenweg 26; Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1073/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich im Außenbereich.

Auf dem Grundstück wurden folgende Genehmigungen des Landratsamtes Starnberg erteilt:
  • Austragshaus für die ehemalige Gärtnerei; Bescheid vom 14.03.1985, Auflage 73: Errichtung von 2 Stellplätzen
  • Geräteschuppen im westlichen Teil des Baugrundstücks mit einer max. Grundfläche von 7 m², Bescheid vom 17.06.1991 

Bislang gibt es auf dem Grundstück nur einen Stellplatz in Form einer Einzelgarage. Die jetzige Grundstückseigentümerin möchte nun einen Carport (direkt neben der bestehenden, genehmigten Garage) errichten und so der damaligen Auflage nachkommen, sodass der 2. Pkw nicht auf der Straße geparkt werden muss. Die Erschließung des bereits vorhandenen Wohngebäudes mit Garage und damit auch des Carports ist gesichert. Ferner wird der Carport seitlich hin mit Rankpflanzen begrünt.

Das geplante Vorhaben kann nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB verwirklicht werden, da nicht entgegengehalten werden kann, dass dieses der Darstellung des Flächennutzungsplans als „landwirtschaftliche Fläche“ widerspricht, da das Gebäude als Austragshaus für einen Gärtnereibetrieb genehmigt und hierfür 2 Stellplätze gefordert wurden. 
Auch die Entstehung einer Splittersiedlung kann durch die Errichtung des Carports nicht begründet werden, da dieser als Stellplatznachweis für das Bestandsgebäude dient und Auflage 73 aus dem Genehmigungsbescheid von 1985 durch das Vorhaben erfüllt wird. Der natürlichen Eigenart der Landschaft wird durch Eingrünung des Carports ebenfalls Rechnung getragen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Leitenweg 26_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr