Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche: 350,00 m²
Wandhöhe hangseitig: 6,135 bis 7,01 m
Wandhöhe talseitig: 7,83 bis 8,465 m
Nun liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 338,59 m²
Wandhöhe hangseitig: 7,94m
Wandhöhe talseitig: 8,70 m
Geschossigkeit: E + II
Dachform: Flachdach/Pultdach (Aufzug)
Das Vorhaben entspricht im Hinblick auf die talseitige Wandhöhe nicht dem genehmigten Vorbescheid.
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen (lt. Landratsamt):
Am Steinberg: HsNrn. 6 - 6c Am Steinberg 10
überbaute Fläche: ca. 350,72,00 m² ca. 277,52 m²
Wandhöhe: 8,30 m 9,60 m
Firsthöhe: 10,40 m 9,60 m
Dachform: Satteldach Flachdach
Geschossigkeit: 2,5 3,0
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 15 Stellplätze sowie zusätzlich 3 Besucherstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Hiervon werden 15 in der Tiefgarage und 3 oberirdische Stellplätze vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 22 Stellplätze für Fahrräder nachzuweisen. Hiervon werden 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 7 oberirdische Stellplätze direkt in Eingangsnähe vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.