Bebauungsplanentwurf Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße i.d.F. vom 24.04.2023 für den Bereich Flurnummern 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6 jeweils Gemarkung Gilching; Billigung und erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung „Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße“ in der Fassung vom 23.11.2020 lagen in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschließlich 14. Mai 2021 erstmals öffentlich aus.
Am 20.07.2021 fand im Gilchinger Rathaus eine Besprechung mit den beauftragten Rechtsanwälten, dem Bauherrn sowie den Planern statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden besprochen. Die neuen Planungsunterlagen sind am 08.11.2021 bei der Gemeinde Gilching eingegangen.

Das zu überplanende Gebiet liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Sanierungsgebiet I – Ortsmitte Gilching". Die Verwaltung hat das Büro Plankreis im Sinne der Sanierungssatzung von 2017 um Stellungnahme zu den eingereichten Planungsunterlagen vom 08.11.2021 gebeten.
In der Bauausschusssitzung am 21.01.2022 wurde beschlossen, dass die Sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt wird. Es sollte ein temporärer Gestaltungsbeirat eingeschalten werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde bis dahin zurückgestellt.

Der Gestaltungsbeirat tagte im Jahre 2022 an zwei Terminen an denen der Bauherr sowie der Architekt des Bauherrn teilnahmen. Am 08.11.2022 wurde ein neuer überarbeiteter Planentwurf, mit den Anregungen des Gestaltungsbeirates, vom Architekten eingereicht. 

Das Büro Plankreis legte Ende 2022 den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vor.
Aufgrund dieses Entwurfes wurde Anfang Januar 2023 ein Büro mit der schalltechnischen Untersuchung sowie einer Verschattungsuntersuchung beauftragt. 

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden vom Büro Plankreis in den Bebauungsplanentwurf vom 24.04.2023 eingearbeitet.

Fazit:

Schalltechnische Untersuchung:
Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass eine vergleichbare Verkehrslärmsituation bereits in der heutigen Bestandssituation vorliegt Es ist zu erwarten, dass durch die Baumaßnahmen die Leistungsfähigkeit der bestehenden Karolingerstraße und des Hochstift-Freising-Weg nicht beeinträchtigt wird. 

Bei Tiefgaragen bzw. Stellplätzen von Wohnanlagen handelt es sich nicht um gewerbliche Anlagen i. S. der TA Lärm. Für die Beurteilung von Parkplatzimmissionen durch diese Nutzungen liegt derzeit kein technisches Regelwerk vor. Grundsätzlich sind Immissionen durch Stellplätze in einer Tiefgarage bzw. durch ebenerdige Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Wohnnutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem Wohngebiet hinzunehmen, da sie zu den üblichen Alltagserscheinungen in Wohngebieten gehören. Zum Schutz der bestehenden und geplanten Wohnnutzungen wird daher festgesetzt, dass die Tiefgaragenrampe eingehaust wird und die Innenwände und -decken schallabsorbierend ausgekleidet werden müssen. Als zusätzliche aktive Abschirmung ist eine Lärmschutzwand entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze (FlNr. 1321/14) bzw. in Verlängerung der Tiefgaragenzufahrt zu errichten.

Verschattungsuntersuchung: 
Zwar führt das Planvorhaben zu Veränderungen der Verschattungssituation in der nächsten Nachbarschaft, die Anforderungen der DIN EN 17037 an eine hohe bzw. mittlere Empfehlungsstufe an die Besonnung bleiben jedoch gewahrt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen der ersten Auslegung wurden bei der Überarbeitung des Planentwurfs weitestgehend eingearbeitet. Die Gemeinde wird die Einwendungsführer:innen über die erneute Auslegung informieren. 

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.01.2023 und beschließt

  1. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 24.04.2023 Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für den Bereich FlNrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, Gemarkung Gilching wird gebilligt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.01.2023 und beschließt

  1. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 24.04.2023 Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für den Bereich FlNrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, Gemarkung Gilching wird gebilligt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
230424_GI2.3_Begrü_Bplan Karolinger_Hochstift (.pdf)
230424_GI2.3_Fests_Bplan Karolinger_Hochstift (.pdf)
230424_GI2.3_Plan_Bplan Karolinger_Hochstift (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:18 Uhr