Stadt Germering, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen sowie beidseits der Hirschauerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Im Jahre 2015/2016 führte die Stadt Germering einen städtebaulichen und landschaftlichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für die Flächen vor der Stadthalle sowie nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen durch. Auf Grundlage des Siegerentwurfes aus dem Jahre 2016 wurde nun für den o.g. Teilbereich „nördlich des Bahnhofs“ ein Bebauungsplan erarbeitet.

Vorgesehen ist die Ansiedlung von Büros für ein Zentrum der digitalen Bildung sowie für ein Co-Working-Konzept. Weiterhin ist Gastronomie, Einzelhandel und Wohnnutzung geplant. Diese Nutzungen sollen im Bebauungsplan durch die Festsetzung des Urbanen Gebiets gemäß § 6 a BauNVO ermöglicht werden.
Die verkehrliche Erschließung ist über das bestehende Straßennetz, mit Errichtung eines zusätzlichen Abfahrtsbereiches über den sog. südlichen Wirtschaftsweg, entlang der Landsberger Straße sowie die Hirschauerstraße vorgesehen. Der für die Nutzungen notwendige Nachweis an Stellplätzen erfolgt Großteils in Tiefgaragen. Die Baukörper weisen differenzierte Höhenentwicklungen (III – VIII) auf, die eine Einbindung der neuen Bebauung an das bestehende Umfeld ermöglicht

Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 für den Bebauungsplan IG 32 (nördliches Bahnhofsareal) den Billigungsbeschluss gefasst und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch die Nachbargemeinde Gilching beteiligt.

Die genannten Planunterlagen können unter: 


eingesehen werden.

Folgende Unterlagen liegen aus: 

- Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen); Fassung vom  30.10.2023
- Begründung; Fassung vom 30.10.2023
- Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung; Fassung vom 30.04.2021
- Verkehrsgutachten; Fassung 01.07.2021

Aus Sicht der Verwaltung sind die innerörtlichen Planungen der Stadt Germering sehr gelungen. Es wird vorgeschlagen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis vom Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße in der Stadt Germering. Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.

Beschluss

Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis vom Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße in der Stadt Germering. Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 06:28 Uhr