Am Steinberg 20; Bauantrag zur Errichtung eines Ersatz-Anbaus an einem freistehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211/2, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist daher planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.
Auf dem Grundstück wurde ein Wohngebäude mit einer Grundfläche von 57,80 m² errichtet.
In der Sitzung des Bauausschusses am 24.10.2022 wurde bereits ein Antrag zum Anbau eines Ersatzbaus mit 17,10 m² gestellt. Dieser wurde sowohl vom Bauausschuss als auch vom Landratsamt Starnberg abgelehnt. Das Landratsamt begründet die Ablehnung dahingehend, dass die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist und die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. Zudem widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Nun wird erneut ein Ersatz-Anbau (KG: Heizung + Hobby, EG: Büro privat + Bad, 1. OG: Bad + Schlafzimmer) mit einer überbauten Fläche von diesmal 20,31 m² beantragt. Die Gesamtgrundfläche des Gebäudes beträgt gesamt 71,38 m².
Für das geplante Vorhaben liegt kein Privilegierungsgrund nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8, BauBG vor. Ferner wird den Ausführungen des Landratsamtes Starnberg, welche bei dem ersten Antrag zur Ablehnung angeführt wurden, gefolgt.
Auf dem Grundstück werden 2 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8 BauGB liegt nicht vor. Zudem ist die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten. Des Weiteren wird die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und das Vorhaben widerspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gilching
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8 BauGB liegt nicht vor. Zudem ist die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten. Des Weiteren wird die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und das Vorhaben widerspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gilching
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Dokumente
Am Steinberg 20_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr