Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften;
Kündigung des bestehenden Vertrags und Ausschreibung Lieferbeginn 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022 wurden die Ergebnisse der Interkommunalen Bündelausschreibung Ökostrom mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2023 mitgeteilt. Der bestehende Liefervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2024 und darüber hinaus eine Verlängerungsoption. Die Laufzeit wurde aufgrund der damals hohen Handelsmarge beim Energiepreis kurz gewählt.
Mittlerweile ist sowohl die Handelsmarge als auch der Börsenstrompreis gesunken. Die derzeitige Marktsituation ist stabil, da es auf dem europäischen Strommarkt zurzeit keine Produktionsengpässe gibt und die Stromproduzenten besser aufgestellt sind als zum damaligen Beschaffungszeitpunkt. Bei einer Neuausschreibung ist mit einer wesentlich niedrigeren Handelsmarge und damit einem geringeren Energiepreis zu rechnen.
Da die bisherigen Ausschreibungen der Stromlieferverträge über das Ingenieurbüro Specht zufriedenstellend waren und auch das jetzige Ausschreibungskonzept überzeugend ist, schlägt die Verwaltung vor, wieder über das Ingenieurbüro Specht in Form einer interkommunalen Bündelausschreibung auszuschreiben.
Da die Lage auf dem Strommarkt ausreichend stabil ist, sind geringere Energiepreise zu erwarten. Eventuell kann eine teilweise Beschaffung auf dem Spotmarkt in Erwägung gezogen werden.
Rahmenbedingungen der Ausschreibung sind:
- Sammelausschreibung mit mehreren Kommunen, daher genaue Festlegung der Standards im Kreis der beteiligten Kommunen
- Europaweite Ausschreibung
- Ökostromkriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes
- Durchgehende Betreuung durch Ingenieurbüro Specht
Günstiger Fixpreis der Ausschreibung
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Vertrag mit den Gemeindewerken Oberhaching zum 31.12.2024 zu kündigen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2025 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
3. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
4. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.
Beschluss
1. Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Vertrag mit den Gemeindewerken Oberhaching zum 31.12.2024 zu kündigen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2025 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
3. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
4. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2024 10:21 Uhr