Zustimmung zum Trägerwechsel der Einrichtungen der Evang. Kirche zur Diakonie FFB; Defizitvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf eigenen Wunsch möchte die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes den von ihr betriebenen Hort und den Kindergarten an den Träger Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. übergeben. Die Evang. Kirchengemeinde betreibt den Kindergarten seit über 30 Jahren und den Hort seit über 10 Jahren. Aufgrund eines Mitarbeiterwechsels in der Kirchenverwaltung und der stetig ansteigenden Verwaltungsaufgaben hat sich die Evang. Kirchengemeinde dazu entschieden die Trägerschaft der Einrichtungen abzugeben. Die Evang. Kirchengemeinde möchte Hort und Kindergarten an einen kirchlichen Träger übergeben und hat deswegen mit der Diakonie FFB Kontakt aufgenommen. Die vorgebrachten Gründe sind gut nachvollziehbar und schlüssig. Die Verwaltung befürwortet die die Übernahme. Die Diakonie FFB betreibt bereits seit ca. 10 Jahre den Hort Bärenstark und hat die Trägerschaft mit dem Umzug in die Münchner Strasse 5 nochmal um den Kindergarten erweitert. Die Zusammenarbeit mit der Diakonie FFB verläuft reibungslos und professionell. Sie betreibt im Landkreis mehrere Einrichtungen.  

Die Diakonie möchte die Trägerschaft zum 01.01.2025 übernehmen. Das vorhandene Personal wird übernommen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Trägerwechsel zuzustimmen. 

Mit der Diakonie soll ebenso wie damals mit der Evangelischen Kirchengemeinde eine Defizitvereinbarung geschlossen werden. Sie wird sich an der Defizitvereinbarung, die mit der Diakonie bereits besteht sowie an mit anderen Trägern geschlossenen Vereinbarungen orientieren (Entwurf im nicht-öffentlichen Teil). Die Höhe der maximalen Förderung soll gleich bleiben. Es wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen Defizitvertrag in diesem Sinne abzuschließen.  Der Vertrag muss danach der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt zur Genehmigung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts vorgelegt werden. Der Gemeinderat erhält nach Erledigung Kenntnis. 

Finanzielle Auswirkungen



Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft für den Hort und den Kindergarten St. Johannes von der Kirchengemeinde St. Johannes zum Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. zum 01.01.2025 zu.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Defizitvertrags mit dem Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V..

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft für den Hort und den Kindergarten St. Johannes von der Kirchengemeinde St. Johannes zum Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. zum 01.01.2025 zu.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Defizitvertrags mit dem Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 09:01 Uhr