Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2024 wurde am 15.01.2024 erstellt. 
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2024
Jahresrechnung 2024
Differenz
Verwaltungshaushalt
58.871.924,00 €
61.909.075,44 €
3.037.151,44
davon Zuführung in den 
Vermögenshaushalt
1.177.476,00 €
6.783.220,94 €
5.605.744,94
Vermögenshaushalt
13.635.573,00 €
14.667.025,01
1.031.452,01 €
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
7.367.430,00 €
3.869.132,50 €
(1.500.000 €*)
-3.498.297,50 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0 €
(1.500.000 €*)


* Zur kurzfristigen unterjährigen Liquiditätssicherung 


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
61.909.075,44 €
14.667.025,01
76.476.100,45 €
Bereinigte Soll-Ausgaben
61.909.075,44 €
14.667.025,01
76.476.100,45 €
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2024 beträgt somit                    11.099.826,66 € 
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2024 beträgt        11.979.923,20 €
davon für Neubau Rathaus                                                           10.933.333,46 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2024 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2024 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2024. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2024. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Jahresrechnung ohne Einzelpläne (.pdf)
Präsentation Jahresrechnung 2024 (.pdf)

Datenstand vom 20.02.2025 09:40 Uhr