Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025-
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.10.2024 beschlossene Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025- wurde durch die Haushaltssatzung 2025 obsolet und ist formal aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hebt die in der Sitzung vom 22.10.2024 beschlossene Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025- zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 auf. Sie wird durch die Haushaltssatzung 2025, die Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 ist abgelöst.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt die in der Sitzung vom 22.10.2024 beschlossene Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025- zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 auf. Sie wird durch die Haushaltssatzung 2025, die Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 ist abgelöst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2025 12:42 Uhr