Wiesmath 2, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1914/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 15.01.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 11.12.2017 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaus abgelehnt mit der Begründung, dass erforderliche Nachweise nach § 35 Abs. 4 BauGB nicht eingereicht wurden.

Diese Nachweise wurden leider erst nach Beschlussfassung vorgelegt. Der beantragte Vorbescheid ging daher mit einer ablehnenden Stellungnahme an das Landratsamt Starnberg weiter.

Nachdem aber alle Nachweise erbracht werden konnten, kann der Beschluss im Nachhinein nun positiv gefasst werden, so dass von Seiten der Gemeinde dem Vorhaben nichts entgegensteht.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid auf Fl.Nr. 1914/2, Gemarkung Gilching wird nach § 35 Abs. 4 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Variante 1:

1.        Ist auf der Flur Nr. 1914/2 ein Ersatzbau möglich?

Ein Ersatzbau ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich:

Das gemeindliche Grundstück 1914/1 ist nicht gewidmet bzw. es liegt hierfür auch keine Dienstbarkeit vor. Entsprechende Anträge sind vom Gemeinderat noch zu genehmigen.

2.        Ist die gepl. Grundfläche, 113 m² genehmigungsfähig?

Eine gepl. Grundfläche von 113 m² ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB von 113 m² möglich.

3.        Ist die gepl. Lage des Wohnhauses möglich?

Die geplante Lage des Wohnhauses entspricht der Lage des Altbestandes und ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

4.        Ist die gepl. Dachneigung, 34 Grad genehmigungsfähig?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

5.        Ist die gepl. Firsthöhe von 9,695 m möglich?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.


6.        Ist die geplante Gaube genehmigungsfähig?

Die Errichtung einer Gaube ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und unter Einhaltung der gemeindlichen Gaubensatzung grundsätzlich möglich.


Variante 2:

1.        Ist auf der Flur Nr. 1914/2 ein Ersatzbau möglich?

Ein Ersatzbau ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich:

Das gemeindliche Grundstück 1914/1 ist nicht gewidmet bzw. es liegt hierfür auch keine Dienstbarkeit vor. Eine gesicherte Erschließung ist ebenso Voraussetzung für einen Ersatzbau. Entsprechende Anträge sind vom Gemeinderat noch zu genehmigen.
2.        Ist die gepl. Grundfläche, 113 m² genehmigungsfähig?

Eine geplanten Grundfläche von 113 qm ist  nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d) BauGB möglich.

3.        Ist die gepl. Lage des Wohnhauses möglich?

Die geplante Lage des Wohnhauses entspricht der Lage des Altbestandes und ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

4.        Ist die gepl. Dachneigung, 34 Grad genehmigungsfähig?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

5.        Ist die gepl. Firsthöhe von 9,695 m möglich?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

6.        Ist die gepl. Gaube genehmigungsfähig?

Die Errichtung einer Gaube ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und unter Einhaltung der gemeindlichen Gaubensatzung grundsätzlich möglich.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid auf Fl.Nr. 1914/2, Gemarkung Gilching wird nach § 35 Abs. 4 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Variante 1:

1.        Ist auf der Flur Nr. 1914/2 ein Ersatzbau möglich?

Ein Ersatzbau ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich:

Das gemeindliche Grundstück 1914/1 ist nicht gewidmet bzw. es liegt hierfür auch keine Dienstbarkeit vor. Entsprechende Anträge sind vom Gemeinderat noch zu genehmigen.

2.        Ist die gepl. Grundfläche, 113 m² genehmigungsfähig?

Eine gepl. Grundfläche von 113 m² ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB von 113 m² möglich.

3.        Ist die gepl. Lage des Wohnhauses möglich?

Die geplante Lage des Wohnhauses entspricht der Lage des Altbestandes und ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

4.        Ist die gepl. Dachneigung, 34 Grad genehmigungsfähig?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

5.        Ist die gepl. Firsthöhe von 9,695 m möglich?

Eine Firsthöhe von 9,695 m ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.


6.        Ist die geplante Gaube genehmigungsfähig?

Die Errichtung einer Gaube ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und unter Einhaltung der gemeindlichen Gaubensatzung grundsätzlich möglich.


Variante 2:

1.        Ist auf der Flur Nr. 1914/2 ein Ersatzbau möglich?

Ein Ersatzbau ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich:

Das gemeindliche Grundstück 1914/1 ist nicht gewidmet bzw. es liegt hierfür auch keine Dienstbarkeit vor. Eine gesicherte Erschließung ist ebenso Voraussetzung für einen Ersatzbau. Entsprechende Anträge sind vom Gemeinderat noch zu genehmigen.
2.        Ist die gepl. Grundfläche, 113 m² genehmigungsfähig?

Eine geplanten Grundfläche von 113 qm ist  nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d) BauGB möglich.

3.        Ist die gepl. Lage des Wohnhauses möglich?

Die geplante Lage des Wohnhauses entspricht der Lage des Altbestandes und ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

4.        Ist die gepl. Dachneigung, 34 Grad genehmigungsfähig?

Eine Dachneigung von 34 Grad ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

5.        Ist die gepl. Firsthöhe von 9,695 m möglich?

Eine Firsthöhe von 9,695 m ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB möglich.

6.        Ist die gepl. Gaube genehmigungsfähig?

Die Errichtung einer Gaube ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und unter Einhaltung der gemeindlichen Gaubensatzung grundsätzlich möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2018 10:42 Uhr