Kreuzlinger Straße 5; Bauantrag zur Nutzungsänderung des Kuhstalls zu einer Wohnung und Ferienwohnung, sowie gewerblichen Räumen/Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB-
Beantragt wird der Umbau des bestehenden Stallgebäudes.
Nach den Eingabeplänen soll dieser nun wie folgt umgenutzt werden:
EG – gewerbl. Lager/Werkstatt
OG – 2 Wohneinheiten
Die Höhenentwicklung bleibt unverändert. Im Bereich der best. Überdachung mit Milchkammer wird das Gebäude um eine Mauerstärke verbreitert.
Die geplante Nutzung ist gem. § 5 BauNVO zulässig.
Stellplätze
2 Wohnungen = 4 Stellplätze
Gewerbefläche (197 qm) = 4 Stellplätze
Gesamt: 8 Stellplätze
diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Weiter sind noch 5 Fahrradabstellplätze vorzuhalten.
Diese können auf dem Grundstück problemlos nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderlich Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück vorzuhalten.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderlich Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2018 09:14 Uhr