Gemeinde Weßling, Beteiligung am Verfahren Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.06.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Grundstücks-und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 08.05.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Gilching am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Als Anlage beigefügt sind der Vorentwurf der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 27.04.2018.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ mit Satzung, Planteil und Begründung in der Fassung vom 27.04.2018 findet in der Zeit vom 07.06.2018 bis 06.07.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die Planungen in der Gemeinde Weßling nicht betroffen sind.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Gegen den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 in der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 in der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2018 08:28 Uhr