Gemeinde Weßling, Beteiligung am Verfahren Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstücks-und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 08.05.2018 den Entwurf des
Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Gilching am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Als Anlage beigefügt sind der Vorentwurf der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 27.04.2018.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ mit Satzung, Planteil und Begründung in der Fassung vom 27.04.2018 findet in der Zeit vom 07.06.2018 bis 06.07.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die Planungen in der Gemeinde Weßling nicht betroffen sind.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Gegen den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 in der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Gegen den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ in der Fassung vom 27.04.2018 in der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2018 08:28 Uhr