Zeppelingstr. 10-12; Bauantrag zur Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/44, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 23.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gilching-Süd“.
Beantragt wird der Anbau eines Windfanges mit einer Breite von 4,98 m und einer Tiefe von 3 m außerhalb des festgesetzten Bauraumes.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre Ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten straßenseitigen Baugrenze durch dreiseitig offene Eingangsüberdachungen bis zu einer Tiefe von max. 3 m zulässig.
Nachdem jedoch der Windfang geschlossen ausgeführt wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht sind mit dem geplanten Windfang die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.10.2018 08:41 Uhr