Cecinastr. 62; Bauantrag zum Einbau von Aufenthaltsräumen im KG des best. Boardinghauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1532/6, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.08.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil 2a“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Gem. § 4 BauNVO sind im WA ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsbetriebes zulässig.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus (E+1+D) mit Garagen und Stellplätzen.
Das Erdgeschoss wird gewerblich genutzt als Boardinghaus mit 12 Zimmern. Eine Bettenanzahl ist aus der Genehmigung nicht ersichtlich; jedoch sind es mind. 12 Betten. Des Weiteren befinden sich im Ober- und Dachgeschoss insgesamt 10 Appartements.

Zur Genehmigung wurden 15 Stellplätze, wovon 4 für die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss vorzuhalten sind, auf dem Grundstück gefordert; diese wurden nachgewiesen.

Mit vorliegendem Antrag wird nun die Nutzungsänderung der Kellerräume in Aufenthaltsräume als Erweiterung für das bestehende Boardinghaus beantragt. Durch die Nutzungsänderung entstehen 6 weitere Zimmer mit insgesamt 8 zusätzlichen Betten.
Hinweis: Laut Baubeschreibung zum Antrag auf Nutzungsänderung bietet das Boardinghaus Platz für insgesamt 26 Betten.

Gem. Festsetzung des Bebauungsplanes sind nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis 15 Betten zulässig.

Durch die beantragte Nutzungsänderung wird die höchstzulässige Bettenanzahl überschritten; hierfür wird Seitens des Antragstellers eine Befreiung beantragt. Ähnliche Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet liegen nicht vor.

Für das Vorhaben wären nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 4 weitere Stellflächen erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich bereits 17 offene Stellplätze und 7 Garagen (Gesamt 24 Stellflächen für Pkw). Der Nachweis kann somit erbracht werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. der höchstzulässigen Bettenzahl wird nicht befürwortet .

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. der höchstzulässigen Bettenzahl wird nicht befürwortet .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2018 08:39 Uhr