Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil 2a“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Gem. § 4 BauNVO sind im WA ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsbetriebes zulässig.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus (E+1+D) mit Garagen und Stellplätzen.
Das Erdgeschoss wird gewerblich genutzt als Boardinghaus mit 12 Zimmern. Eine Bettenanzahl ist aus der Genehmigung nicht ersichtlich; jedoch sind es mind. 12 Betten. Des Weiteren befinden sich im Ober- und Dachgeschoss insgesamt 10 Appartements.
Zur Genehmigung wurden 15 Stellplätze, wovon 4 für die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss vorzuhalten sind, auf dem Grundstück gefordert; diese wurden nachgewiesen.
Mit vorliegendem Antrag wird nun die Nutzungsänderung der Kellerräume in Aufenthaltsräume als Erweiterung für das bestehende Boardinghaus beantragt. Durch die Nutzungsänderung entstehen 6 weitere Zimmer mit insgesamt 8 zusätzlichen Betten.
Hinweis: Laut Baubeschreibung zum Antrag auf Nutzungsänderung bietet das Boardinghaus Platz für insgesamt 26 Betten.
Gem. Festsetzung des Bebauungsplanes sind nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis 15 Betten zulässig.
Durch die beantragte Nutzungsänderung wird die höchstzulässige Bettenanzahl überschritten; hierfür wird Seitens des Antragstellers eine Befreiung beantragt. Ähnliche Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet liegen nicht vor.
Für das Vorhaben wären nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 4 weitere Stellflächen erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich bereits 17 offene Stellplätze und 7 Garagen (Gesamt 24 Stellflächen für Pkw). Der Nachweis kann somit erbracht werden.