Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Fast sämtliche Anwohner der Römerstraße haben einen Antrag auf Feststellung der Beitragsfreiheit wegen der Klassifizierung der Römerstraße als „historische Straße“ nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB gestellt.
Aus dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts liegt eine nicht nach den §§ 127ff. BauGB abrechenbare „historische Straße“ vor, wenn diese zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des BauGB Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war.
Nach Studie historischer Pläne des Gemeindearchivs und des Bayerischen Staatsarchivs war eine abschließende Beurteilung über die Einstufung der Römerstraße als historische Straße nicht zweifelsfrei möglich. Vieles spricht zwar dafür, dass es sich bei der Römerstraße nicht um eine solche historische Straße handelt, Restzweifel bleiben jedoch bestehen. Letztlich wird lt. Meinung des von der Gemeinde mandatierten Anwalts nur eine gerichtliche Feststellung über die konkrete rechtliche Bewertung dieser Frage Klarheit bringen können.
Ein Verzicht auf Abrechnung der Römerstraße lässt sich bei dieser juristischen Einschätzung aus kommunalrechtlichen Gründen nicht verantworten.
Die Verwaltung schlägt daher nach rechtlicher Beratung folgendes Vorgehen vor:
1. Die Gemeinde Gilching erlässt zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG.
2. Bei Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.
3. Im Klageverfahren bleibt dann die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.
Der Anwalt der Gemeinde Gilching wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG zu erlassen.
2. Für den Fall der Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Diskussion besteht im Gremium Einverständnis, über die vorgegebenen Beschlussvorschläge getrennt voneinander abzustimmen.
Beschluss 1
- Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
- Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Reich weist daraufhin, dass über die Anträge der Bürgerinnen und Bürger in einem weiteren Beschluss abgestimmt werden muss. Anschließend erfolgt die Abstimmung:
Beschluss 3
- Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der Römerstraße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr