Errichtung von zwei Großtagespflegen in Gilching; Antrag auf kommunale Förderung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 04.12.2018 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates am 15. Mai 2018 wurde beschlossen, die Errichtung einer Großtagespflege in den Räumlichkeiten ‚St. Gilgener Straße 25, Gilching‘ kommunal zu fördern.
Die damaligen Antragsteller, die „Alimonia Kids GbR“ haben nunmehr erneut einen Antrag auf kommunale Förderung für zwei weitere Großtagespflegen gestellt.
In den Räumen „St. Gilgener Straße 25/Rückgebäude“ sowie „Sonnenstraße 55“ sollen zwei Großtagespflegen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren eröffnet werden.
In diesen Einrichtungen können jeweils zeitgleich 10 Kinder betreut werden.
Tagespflege bzw. Großtagespflege ist nach § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VIII i.V.m. Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.
Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,50 € pro Kind und Monat.
Förderanspruch:
232,50 € pro Kind / Monat
2.790,00 € pro Kind / Jahr
Förderanspruch für 10 Kinder:
232,50 € x 10 Kinder = 2.325,00 € / Monat
2.325,00 € x 12 Monate = 27.900,00 € / Jahr
Förderanspruch für 20 Kinder:
232,50 € x 20 Kinder = 4.650,00 € / Monat
4.650,00 € x 12 Monate = 55.800,00 € / Jahr
Die Gemeinde Gilching müsste somit für eine Großtagespflege „Alimonia Kids“ eine monatliche Förderung in Höhe von 2.325,00 € übernehmen. Die jährliche Förderung beträgt somit 27.900,00 €.
Die jährliche Förderung für zwei Einrichtungen beträgt somit 55.800,00 €.
Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten für beide Anwesen gestellt. Die Gemeinde soll die Mietkosten möglichst auf die Dauer von 10 Jahren übernehmen.
In der Gemeinderatssitzung im Mai 2018 wurde der kindbezogenen Förderung in voller Höhe zugestimmt. Hinsichtlich der Mietkosten wurde beschlossen, die monatliche Miete in Höhe von 2.000,00 € für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.
Auch im Hinblick auf die Kinderbetreuungssituation in Gilching wird vorgeschlagen, die Mietkosten in voller Höhe für die Dauer von 10 Jahren, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.
Miete St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude Miete Sonnenstr. 55
1.500,00 € / Monat 2.012,40 € / Monat
18.000,00 € / Jahr 24.148,80 € / Jahr
Bei bewilligter Übernahme der monatlichen Mietkosten entstehen der Gemeinde Gilching jährlich Kosten in Höhe von 42.148,80 €.
Weiterhin wurde von „Alimonia Kids“ eine so genannte Anschubfinanzierung pro Einrichtung in Höhe von 15.000,00 € beantragt.
Zusammenfassung:
kindbezogene Förderung Einrichtung St. Gilgener Str. 25 27.900,00 € / Jahr
kindbezogene Förderung Einrichtung Sonnenstr. 55 27.900,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung St. Gilgener Str. 25 18.000,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung Sonnenstr. 55 24.148,80 € / Jahr
Gesamtkosten: 97.948,80 € / Jahr
Anschubfinanzierung pro Einrichtung 15.000,00 €
= Gesamt 30.000,00 €
In den Räumen „St. Gilgener Straße 25/Rückgebäude“ sowie „Sonnenstraße 55“ sollen zwei Großtagespflegen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren eröffnet werden.
In diesen Einrichtungen können jeweils zeitgleich 10 Kinder betreut werden.
Tagespflege bzw. Großtagespflege ist nach § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VIII i.V.m. Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.
Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,50 € pro Kind und Monat.
Förderanspruch:
232,50 € pro Kind / Monat
2.790,00 € pro Kind / Jahr
Förderanspruch für 10 Kinder:
232,50 € x 10 Kinder = 2.325,00 € / Monat
2.325,00 € x 12 Monate = 27.900,00 € / Jahr
Förderanspruch für 20 Kinder:
232,50 € x 20 Kinder = 4.650,00 € / Monat
4.650,00 € x 12 Monate = 55.800,00 € / Jahr
Die Gemeinde Gilching müsste somit für eine Großtagespflege „Alimonia Kids“ eine monatliche Förderung in Höhe von 2.325,00 € übernehmen. Die jährliche Förderung beträgt somit 27.900,00 €.
Die jährliche Förderung für zwei Einrichtungen beträgt somit 55.800,00 €.
Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten für beide Anwesen gestellt. Die Gemeinde soll die Mietkosten möglichst auf die Dauer von 10 Jahren übernehmen.
In der Gemeinderatssitzung im Mai 2018 wurde der kindbezogenen Förderung in voller Höhe zugestimmt. Hinsichtlich der Mietkosten wurde beschlossen, die monatliche Miete in Höhe von 2.000,00 € für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.
Auch im Hinblick auf die Kinderbetreuungssituation in Gilching wird vorgeschlagen, die Mietkosten in voller Höhe für die Dauer von 10 Jahren, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.
Miete St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude Miete Sonnenstr. 55
1.500,00 € / Monat 2.012,40 € / Monat
18.000,00 € / Jahr 24.148,80 € / Jahr
Bei bewilligter Übernahme der monatlichen Mietkosten entstehen der Gemeinde Gilching jährlich Kosten in Höhe von 42.148,80 €.
Weiterhin wurde von „Alimonia Kids“ eine so genannte Anschubfinanzierung pro Einrichtung in Höhe von 15.000,00 € beantragt.
Zusammenfassung:
kindbezogene Förderung Einrichtung St. Gilgener Str. 25 27.900,00 € / Jahr
kindbezogene Förderung Einrichtung Sonnenstr. 55 27.900,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung St. Gilgener Str. 25 18.000,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung Sonnenstr. 55 24.148,80 € / Jahr
Gesamtkosten: 97.948,80 € / Jahr
Anschubfinanzierung pro Einrichtung 15.000,00 €
= Gesamt 30.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für zwei Großtagespflegen der „Alimonia Kids“ in den Anwesen „St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude“ und „Sonnenstr. 55“ in Gilching für max. 20 Kinder in Höhe von derzeit 4.650,00 € / Monat (Jahresbetrag: 55.800,00 €) zu übernehmen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.
Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.
Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für zwei Großtagespflegen der „Alimonia Kids“ in den Anwesen „St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude“ und „Sonnenstr. 55“ in Gilching für max. 20 Kinder in Höhe von derzeit 4.650,00 € / Monat (Jahresbetrag: 55.800,00 €) zu übernehmen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.
Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.
Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2019 15:06 Uhr