Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Biburg Nord"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.02.2019 ö beschließend 16

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes „Biburg Nord“ nach § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 20 Baugrundstücken für Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung, erschlossen über eine zentrale Sackgasse mit Wendehammer, am Nordende Biburgs. Die Baulandausweisung erfolgt über Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB.

2.        Die festgesetzte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.01.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.01.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr