Sonnenstr. 55; Antrag auf Nutzungsänderung mit 2 Gewerbeeinheiten und Tagespflege mit Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/89, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Mit Antrag vom 18.12.2018 wurde eine Nutzungsänderung für ein bauaufsichtlich genehmigtes Flüchtlingswohnheim in 2 Gewerbeeinheiten sowie in eine Großtagespflege mit Boardinghaus bei der Gemeinde eingereicht. Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 14.01.2019 wurde dem Vorhaben zugestimmt.
Nun wurde der am 18.12.2018 im Haupt- und Bauausschuss behandelte Antrag abgeändert zu einer Nutzungsänderung in 2 Läden und in eine Tagespflege im Erdgeschoss sowie 15 Wohnungen.
Stellplätze
nach Satzung Berechnung gem. Antrag
- Laden 1 - 30,60 qm 2 1
- Laden 2 - 34,10 qm 2 1
- Tagespflege mit 1 Gruppe 3 1
- 15 Wohnungen (jeweils unter
50 qm Wohnfläche) 15 15
- 20% Besucher f. Wohnungen 3 0
Gesamt: 25 18
Auf dem Grundstück werden insgesamt nur 16 Parkplätze (10 in der Tiefgarage und 6 oberirdische) vorgehalten.
Von den 25 Stellplätzen können 7 Parkplätze nach der Festsetzung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung durch Vertrag abgelöst werden.
Für die restlichen 2
Stellplätze kann derzeit kein Nachweis erbracht werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Nutzungsänderung kann auf Grund fehlender Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung kann auf Grund fehlender Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr