Watzmannstr. 23; Bauantrag zur Errichtung einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Windschutzverglasung samt Pultdach an einer genehmigten Doppelhaushälfte mit einer Tiefe von 3,7 m, einer Länge von 7,10 m und einer Höhe von 2,75 m. Durch die Glaselemente an allen Seiten der Terrassenüberdachung kommt die Wirkung hier einem Wintergarten gleich.

Gemäß den Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplanes sind Wintergärten an Doppelhäusern mit einer Tiefe von 2,50 m, 2/3 der Gebäudelänge - jedoch max. 4 m – und einer Wandhöhe von 2,30 m auch außerhalb des Bauraumes zulässig.

Der festgesetzte Bauraum der Doppelhaushälfte beträgt 12 x 8 m; Errichtet wurde das Gebäude mit 11,07 x 7,48 m.
Die Verglasung kann teilweise innerhalb des für Gebäude festgesetzten Bauraumes ausgeführt werden. Da diese jedoch eine Gesamttiefe von 3,7 m hat, werden 2,77 m außerhalb des Bauraumes errichtet.

Die beantragte Verglasung überschreitet sowohl die festgesetzte Tiefe, Länge als auch Höhe für Wintergärten. Vom Antragsteller wurde eine Befreiung bzgl. der Länge über fast die gesamte Breite der Doppelhaushälfte beantragt.
Bezugsfälle sind im gesamten Bebauungsplangebiet nicht vorzufinden.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben nicht mehr vertretbar; Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht gesehen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr