Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Der Satzungsbeschluss zur 2. Teiländerung des Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ wurde im Bauausschuss am 25.10.2021 gefasst. Die 2. Teiländerung trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Starnberg am 17.11.2021 in Kraft.
2. Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung „Fläche für den Gemeinbedarf mit folgender Zweckbestimmung: Kinderbetreuung, zulässig sind nur Einrichtungen zur Kinderbetreuung (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort)“ fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab (öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radweg, untergeordneter Straßenbegleitgrün sowie Allgemeines Wohngebiet (WA)).
Da der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.
3. In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.11.2021 und beschließt:
- Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich der 2. Teiländerung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Fl.Nrn. 129/4,129/5, 142/6, 142/5 und Tfl., 142/4, jeweils Gemarkung Argelsried, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 23.11.2021 wird inhaltlich gebilligt.
Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Fl.Nrn. 129/4, 129/5, 142/6, 142/5 und Tfl.142/4, jeweils Gemarkung Argelsried“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.11.2021 und beschließt:
- Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich der 2. Teiländerung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Fl.Nrn. 129/4,129/5, 142/6, 142/5 und Tfl., 142/4, jeweils Gemarkung Argelsried, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 23.11.2021 wird inhaltlich gebilligt.
Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Fl.Nrn. 129/4, 129/5, 142/6, 142/5 und Tfl.142/4, jeweils Gemarkung Argelsried“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2022 12:17 Uhr