Gemeinde Gauting, Beteiligung am Bebauungsplanverfahren Bauungsplan Nr. 189 "Am Patchway-Anger Süd" i.d.F.v. 02.12.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Gauting beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 189 „Am Pachtway-Anger Süd“ i.d.F. vom 02.12.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 
Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 100 aus dem Jahr 2002 basiert auf der Festsetzung des damals bestehenden Gewerbebetriebes mit der daraus abgeleiteten Notwendigkeit der Abschirmung der Gewerbeemissionen, die in Form eines mehrgeschossigen Parkhauses geplant und im Bebauungsplan so festgesetzt war. Im südlichen Bereich war Wohnbebauung geplant. Die Gemeinde hat sich entschieden, die gewerbliche Nutzung an dieser Stelle nicht aufrecht zu halten sondern an dieser Stelle ein neues Wohnquartier in verdichteter Bauweise und mit dem Schwerpunkt der Schaffung bezahlbaren Wohnraums umzusetzen. 
Weiterhin soll die Nahversorgung des westlichen Gemeindegebietes gestärkt werden und hier ein Lebensmittelladen mit Vollsortiment angeordnet werden. In Verbindung mit weiteren Nutzungen wie einer Kinderbetreuungseinrichtung, Büros und Räumen, die der Bevölkerung zugänglich sein sollen, sowie eine attraktive, öffentliche Grünfläche, soll ein lebendiges Wohnquartier entstehen. Im Plangebiet (Teilbereich Nord und Süd-B-Plan Nr. 189 und 190) wird damit Wohnraum für ca. 535 Bewohner geschaffen. 
Im Bereich des B-Plans Nr. 189 sind ca. 195 Wohnungen (ca. 370 Bewohnern) geplant, davon sollen ca. 80 geförderte sowie 90 preisgedämpfte Wohnungen. Hinzu kommt das Angebot von ca. 25 Hofhäuser. Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 189 umfasst eine Fläche von ca. 20.850 m².

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde Gauting insbesondere aufgrund der entfernten Lage zum Gemeindegebiet Gilching keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu Führen.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.01.2021 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die frühzeitige Nachbarbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 189 „Am Patchway-Anger Süd“. Der Gemeinde Gauting ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.01.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die frühzeitige Nachbarbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 189 „Am Patchway-Anger Süd“. Der Gemeinde Gauting ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
211202_GAU_BP 189_Plan und Festsetzungen TÖB FINAL (.pdf)
211202_GAU-BP_189_Begründung TÖB FINAL (.pdf)

Datenstand vom 22.02.2022 13:53 Uhr