Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2016 und Teilbereich Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss: 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ beschlossen. 
Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.02.2022 wurde der Planungsumgriff für die Fl.Nr. 2016 und einem Teilbereich der Fl.Nr. 32 sowie der Entwurf i.d.F. v. 14.01.2022 des Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ mit Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 11.03.2022 bis 14.03.2022 statt. 
Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. 
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde zum Teil die Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße nochmals redaktionell ergänzt und geändert. Diese Änderungen führen jedoch nicht zu einer erneuten Auslegung. 
Die Satzung mit Begründung in der Endfassung sind als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022 inkl. dessen Begründung wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „ Ausfertigung und in Kraft setzen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022“ durchzuführen. 

  1. Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck Kinderbetreuung“ im Rahmen der 10. Berichtigung anzupassen. 

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022 inkl. dessen Begründung wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „ Ausfertigung und in Kraft setzen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022“ durchzuführen. 

  1. Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck Kinderbetreuung“ im Rahmen der 10. Berichtigung anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
2022 06 18_Abwägung_END (.pdf)
2022 06 27_Kita_Begr_END (.pdf)
2022 06 27_Kita_Plan_END (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:30 Uhr