Etablierung von Mobilitätspunkten im Landkreis Starnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Betrauung der MVG zur Ausschreibung und zum Betrieb des kommunalen Mietrad-systems durch die Landeshauptstadt München läuft im Januar 2025 aus. Damit endet auch der Status Quo des MVG Rads in seiner heutigen Form (Ständermodul und Infostele). Der MVV hat gemeinsam mit den Verbundlandkreisen und der Landeshauptstadt München eine Grundsatzuntersuchung zur geteilten Mikromobilität im MVV-Raum erstellen lassen. 

Diese Untersuchung bildet die Grundlage für ein landkreisübergreifendes, flexibles und multimodales System. Die Mobilitätspunkte im neuen System erfordern keine aufwändigen Tiefbaumaßnahmen und bieten Fahrräder und Pedelecs zum Verleih an. Die Fahrräder werden künftig geleast, so dass der Kauf von Fahrrädern und die damit verbundenen einmaligen Investitionskosten entfallen.

Das Gebiet für das neue Bikesharing-System ist unterteilt in Basisgebiete, in denen bereits das MVG-Rad eingeführt wurde, und Erweiterungsgebiete. In Gilching umfasst das Basisgebiet 3 MVG-Fahrradverleihstationen in Neugilching, Gewerbegebiet Süd und am Asto Park. Hier sind insgesamt Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs vorgesehen. Der Start in den Basisgebieten ist ab Mitte 2025 vorgesehen. 

Die Studie schlägt weitere 4 Standorte (Erweiterungsgebiet) in Gilching vor: in der Nähe der Busbahnhöfe Gilching-Argelsried und GWG Argelsried, sowie in Altdorf und Geisenbrunn. An diesen vier Standorten erwägt die Gemeinde eine optionale Erweiterung mit bis zu 16 mechanische Fahrräder und bis zu 6 Pedelecs. Die Inbetriebnahme der Stationen im Erweiterungsgebiet ist für ca. 1. Quartal 2026 vorgesehen.

Die Gemeinde hat die Absicht Teil des Basisgebietes zu werden. Die verbindliche Entscheidung über das Erweiterungsgebiet kann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Die Gemeinde beabsichtigt, hierzu die MVV GmbH im Rahmen des Vergabeverfahrens als Vergabestelle zu beauftragen.

Im Gebiet der Gemeinde sollen die Leistungen voraussichtlich gemäß dem Mengengerüst in der Absichtserklärung (Anlage 1) Gegenstand der Vergabe werden. Ein daraus erstelltes gemeinsames Mengengerüst wird der Zweckvereinbarung beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung): die einzelnen Maßnahmen (Stelen, Flächenmarkierungen) werden im Rahmen des Förderprogramms „Errichtung von Mobilitätsstationen“ bis zu 50% finanziert.
Der Landkreis Starnberg finanziert einmalig Investitionskosten für eine Gegenstation pro Kommune.
Das Landratsamt Starnberg wird in Zusammenarbeit mit gwt eine mögliche finanzielle Beteiligung von Unternehmen aus der Region prüfen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung sowie die vorgeschlagenen Standorte und Ausstattungen von Mobilitätspunkten in der Gemeinde Gilching zur Kenntnis.
  2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) nach Maßgabe des angehängten Entwurfes mit allen in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften sowie allen Landkreisen, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, abzuschließen. Diese Beauftragung und Ermächtigung bleibt bestehen, auch wenn und soweit einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften oder der Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, nicht oder nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Abschluss der Zweckvereinbarung beschließen.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von dem angehängten Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
  4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen der Gemeinde Gilching zu empfangen.
  5. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
  6. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des angehängten Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere der in der Anlage 2 des angehängten Entwurfes genannten Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist für die Vertragsänderungen jeweils nicht erforderlich. 
  7. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung für die Gemeinde Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs anzugeben.
  8. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch die Zweckvereinbarung eröffneten Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass für die Gemeinde Gilching möglichst 3 Stationen vorgesehen werden und die in dieser Vorlage genannten Standorte möglichst weitgehend umgesetzt werden. Die Beschaffung soll jedoch auch dann durchgeführt werden, wenn diese Vorgaben nicht umgesetzt werden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung sowie die vorgeschlagenen Standorte und Ausstattungen von Mobilitätspunkten in der Gemeinde Gilching zur Kenntnis.
  2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) nach Maßgabe des angehängten Entwurfes mit allen in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften sowie allen Landkreisen, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, abzuschließen. Diese Beauftragung und Ermächtigung bleibt bestehen, auch wenn und soweit einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften oder der Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, nicht oder nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Abschluss der Zweckvereinbarung beschließen.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von dem angehängten Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
  4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen der Gemeinde Gilching zu empfangen.
  5. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
  6. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des angehängten Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere der in der Anlage 2 des angehängten Entwurfes genannten Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist für die Vertragsänderungen jeweils nicht erforderlich. 
  7. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung für die Gemeinde Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs anzugeben.
  8. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch die Zweckvereinbarung eröffneten Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass für die Gemeinde Gilching möglichst 3 Stationen vorgesehen werden und die in dieser Vorlage genannten Standorte möglichst weitgehend umgesetzt werden. Die Beschaffung soll jedoch auch dann durchgeführt werden, wenn diese Vorgaben nicht umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Gilching - Empfohlene Flächen Mobilitätspunkte (.pdf)
Empfohlene Stationsflächen LK Starnberg gesamt (.pdf)
Bericht LK Starnberg (.pdf)

Datenstand vom 31.10.2023 07:04 Uhr