Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Gemeindeholz"; Grundstücke Fl.Nrn. 1630, 1630/26, 1630/27, 1630/15, 1630/16, 1630/29, 1630/30, 1630/17, 1630/33, 1630/18, 1630/34, 1630/28, 1630/35, 1630/6, 1630/25, jeweils Gemarkung Gilching in der Fassung vom 24.03.2017 und die dazugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 11. Mai 2017 bis einschließlich 12. Juni 2017 öffentlich aus.
Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:
1. Träger öffentlicher Belange
1.1 Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
Inhaltlicher Ausgangspunkt des § 1 a Abs. 3 BauGB ist § 18 Abs. 1 BNatSchG, der lautet:
„Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bau-leitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbu-ches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu ent-scheiden.“
Demnach ist die Eingriffsregelung grundsätzlich auch bei der Planaufhebung zu berücksichtigen. Kommt eine bisher durch den Bebauungsplan von Bebauung freigehaltene Fläche künftig für eine bauliche Nutzung in Betracht, kann hierin die Vorbereitung eines Eingriffs gesehen werden. Ob im konkreten Einzelfall tatsächlich Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind, hat die Gemeinde im Rahmen der Abwägung zu prüfen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Der Bebauungsplan „Am Gemeindeholz“ i.d.F.v. 16.03.1993 (nachrichtlich ergänzt 13.07.1993) wurde beschlossen um straßenseitig Einzelhäuser zuzulassen. Das betref-fende derzeit noch unbebaute Teilgrundstück umfasst ca. 500 qm und wurde durch den Bebauungsplan Am Gemeindeholz nicht von einer Bebauung freigehalten sondern schon 1993 mit einem Bauraum von 11x10 m überplant. Eine künftige Eingriffsmehrung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
1.2 Bürger und Sonstige:
Von dieser Seite wurden keinerlei Einwendungen vorgetragen.
1.3 Verwaltung
Aufgrund Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.04.2017, Az. 15 N 15.967 sollte die Ausfertigung der Aufhebungssatzung sowie die Begründung re-daktionell durch folgende fortlaufende Fußzeile ergänzt werden.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
„Seite 1 von 7 …. der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes „Am Gemeindeholz“ in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 17.07.2017“