Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2023
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
2.1 Immobilienverband Klinik Seefeld
2.2 AmperVerband
2.3 Verband Wohnen
2.4 Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg
2.5 Kommbio - Kommunen für biologische Vielfalt e.V.
2.6 Umgang mit der Klimakrise
2.7 Mobilitätskonzept
3 Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses; § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching;
4 1. Änderung des Bebauungsplans „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Änderungseinleitungs-, Billigungs-und Auslegungsbeschluss; Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB
5 Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Landschaftsbauarbeiten
6 Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schreiner III - Wand und Deckenverkleidungen
7 Verschiedenes
7.1 Katastrophenschutzübung
7.2 Kosten für Erschließungsbeitrag
7.3 offene Vollzüge
7.4 Genderverbot

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023.12.12 Niederschrift öff.pdf
Download Bekanntmachung 12.12.2023.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.11.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.11.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 2
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2.1. Immobilienverband Klinik Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die, von der Gemeinde Gilching zu zahlende Umlage 2024 für den Immobilienverband i.H.v. 560.000 € und gibt an, dass diese im gemeindlichen Haushalt bereits berücksichtigt ist.

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2.2. AmperVerband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über die letzte Sitzung des AmperVerbandes. Laut des Rechenschaftsberichtes muss der Neubau eines Klärwerks bis 2040 abgeschlossen sein. Dies bedeutet einen hohen Investitionsbedarf für alle Verbandsmitglieder.

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2.3. Verband Wohnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt dem Gremium mit, dass im Verband Wohnen aufgrund der Neubesetzung „Verbandsvorsitz“ Neuwahlen anstehen.

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2.4. Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter tritt als Vorsitzender im Schulzweckverband zum 31.01.2024 zurück. An diesem Tag werden Neuwahlen stattfinden.

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2.5. Kommbio - Kommunen für biologische Vielfalt e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer berichtet über das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (Kommbio), dem Gilching im Oktober 2023 beigetreten ist.

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2.6. Umgang mit der Klimakrise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer berichtet über die Weltklimakonferenz und die im Kontrast dazu stehende konstruktive Zusammenarbeit im Gilchinger Gemeinderat in Sachen Energiewende.

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2.7. Mobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2.7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert berichtet über die Kick-Off-Veranstaltung zum Mobilitätskonzept.

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3. Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses; § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. e der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und als Vorsitzenden und fünf weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Auch wenn der Rechnungsprüfungsausschuss ein Ausschuss der „besonderen Art“ ist, ist er dennoch gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching nach dem Hare-Niemeyer Verfahren zu besetzen. Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses muss daher angepasst werden. Die Berechnung ergibt folgende Sitzverteilung: CSU 2 Sitze, SPD 2 Sitze, Grüne 1 Sitz, Freie Wähler 1 Sitz, FDP 0 Sitze, BfG 0 Sitze.

CSU
6
6
36
1,50000
2
SPD
6
6
36
1,50000
2
Grüne
5
6
30
1,25000
1
FW
4
6
24
1,00000
1
FDP
1
6
6
0,25000
0
BfG
2
6
12
0,50000
0


Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
CSU



CSU



SPD



SPD



Grüne



Freie Wähler




Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der beschlossenen „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:

Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
CSU



CSU



SPD



SPD



Grüne



Freie Wähler




Diskussionsverlauf

Nach eingehender Diskussion stellt GR Pilgram den Antrag zur Änderung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ mit dem Ziel die Anzahl der Sitze des Rechnungsprüfungsausschusses von bisher sechs auf künftig fünf Mitglieder zu verringern. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ entsprechend zu ändern und die geänderte Satzung in der Januar-Sitzung zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Änderungseinleitungs-, Billigungs-und Auslegungsbeschluss; Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Der Bebauungsplan (BP) „ehemaliges Zelenka-Gelände“ ist mit ortsüblicher Bekanntmachung am 19.07.2023 in Kraft getreten. Das Plangebiet besteht aus den beiden Baugrundstücken Fl.Nrn. 206/1 und 206/7, Gemarkung Argelsried und sieht Baurecht für das erstgenannte Grundstück von einen Baukörper und für das zweitgenannte von zwei Baukörpern vor (die Planzeichnung des rechtsverbindlichen BP ist in Anlage 1 nochmals beigefügt).
Bei Fl.Nr. 206/7 hat nach Planinkraftsetzung ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Der Neueigentümer hat nun bei der Gemeinde – nach mehreren Vorgesprächen mit der Bauamtsverwaltung u.a. zur Abklärung von Befreiungsmöglichkeiten – über das von ihm beauftragte Architekturbüro folgenden Antrag auf BP-Änderung gestellt:

„Der Bauherr beabsichtigt, die Gebäude in Holzhybridbauweise zu errichten. Unter anderem hierdurch bedingt wurden für das betreffende Grundstück Fl.Nr. 206/7 folgende gewünschte Modifikationen vorgestellt:
1.        Die beiden derzeit 11 m tiefen, in West-Ost Richtung verlaufenden (längeren) Gebäuderiegel sollen u.a. zugunsten von Anordnung von Loggien und einer flächeneffektiveren Grundrissgestaltung auf 13 m verbreitert werden. Die bisherige, gesonderte Ausweisung einer vorgelagerten Zone für Balkone kann hierdurch an diesen Gebäudeteilen entfallen. Die (kürzeren) Gebäuderiegel in Nord-Süd Richtung bleiben in ihrer Tiefe unverändert bei 11 m.
2.        Der nördliche (mittlere) Baukörper wird an der Ostseite um 2 m und zur Flurgrenzstraße hin um 4 m verkürzt. Der südliche (untere) Baukörper wird an der Ostseite um 4 m und zur Flurgrenzstraße hin um 1 m verkürzt.
       Im Osten entsteht durch das Zurückweichen von der bisherigen Baugrenze und die neue Gebäudestaffelung ein größerer Abstand und eine bessere räumliche Vermittlung zur sensiblen Waldkante. Zur Flurgrenzstraße hin entsteht durch das Zurückweichen von der bisherigen Baugrenze und die neue Gebäudestaffelung ein größerer Abstand, mit den damit verbundenen wertvollen Freiräumen zur Straße.
Zudem wird die bisher neuralgische Engstelle aufgrund sich überlappender Gebäudeteile nun weitgehend neutralisiert.
Die Parameter für die festgesetzte Geschossigkeit (III), die Wandhöhe (9,5 m) sowie die Grundfläche (4.600 m²) bleiben hierbei unverändert. Im weiteren Planungsverlauf wird angestrebt, die max. festgesetzte GR von 4.600 m² zu unterschreiten bzw. den durch die Tiefgarage unterbauten Bereich soweit als möglich zu reduzieren, den Versiegelungsgrad zu minimieren und so die Pflanzung u.a. von Großbäumen zu ermöglichen.
Hierzu und zur Bündelung bzw. Minimierung der Verkehrsströme wird eine gemeinsame TG-Zufahrt im dafür festgesetzten Bereich angestrebt sowie ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung der maximalen Stellplatzanzahl entwickelt.“

2.        Durch die beantragte Verkürzung der Baufenster an beiden Enden und die Erhöhung von deren Tiefe auf jeweils 13 m unter Wegfall der bisherigen Balkonzone entstünde entlang von Frühling- und Flurgrenzstraße ein für das Ortsbild gefälligeres Baukörpergefüge und die größeren Abstände zum benachbarten Wald ermöglichen neben der Erhöhung des Sicherheitsabstandes künftig eine Feuerwehrumfahrung für den Brandschutz.
Diesen Punkten und auch dem Wunsch nach Errichtung einer gemeinsamen Tiefgaragenzufahrt kann grundsätzlich zugestimmt werden, da sie dem städtebaulichen Gestaltungswillen der Gemeinde aus der Erstplanung nicht entgegenstehen und diese in Details sogar verbessert.

Gleichzeitig beantragt wird aber auch ein Abweichen von den Vorgaben der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung über Reduzierung der Stellplatzzahlen in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept (Car-Sharing etc.). Hiervon ist jedoch aus folgenden Gründen abzuraten:
Das Plangebiet liegt in peripherer Ortslage ohne direkte Anbindung an den ÖPNV und ohne nahe fußläufige Anbindung an das Ortszentrum. Dies führt empirisch dazu, dass künftige Bewohner neben dem Rad vermehrt das eigene Kfz auch für innerörtliche Wege nutzen. Unter Berücksichtigung der vor Ort vorzufindenden, beengten Erschließungsstraßensituation ist es zwingend, dass der aus dem Plangebiet induzierte Kfz-Verkehr auch komplett innerhalb abgestellt werden kann, weswegen bereits der rechtsverbindliche BP bewusst ein großdimensioniertes Tiefgaragenbaufenster festsetzt.
Die angrenzende Flurgrenzstraße in ihrer Mindestausbaubreite weist beispielhaft bereits einen hohen Parkraumdruck auf. Die dort gegebenen beengten Verhältnisse führen immer wieder zu Streitigkeiten mit und unter den Anwohnern, was für die Frühlingstraße auch künftig zu vermeiden ist. Für die Gemeinde ist es daher wichtig, dass hinzukommende Bauvorhaben die gegebenen beengten Straßenverhältnisse vor Ort durch Parksuchverkehr nicht noch mehr beeinträchtigen. Die Nachweisforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sollen genau das sicherstellen, weswegen ein Abweichen davon im vorliegenden Falle kontraproduktiv wäre.
Ein Mobilitätskonzept macht in zentrumsnaher Ortslage Sinn und lebt von dessen dauerhaft gesicherter Bereitstellung sowie der Akzeptanz durch die künftigen Bewohner. Auf beides hat die Gemeinde aber keinerlei Einfluss, müsste im negativen Falle aber auf den zusätzlichen Parkraumdruck durch Privatfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum reagieren.

3.        Der in Anlagen 2 und 3 beigefügte BP-Änderungsvorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023 berücksichtigt in seiner Planzeichnung die Änderungswünsche hinsichtlich der Bauraumneugestaltung. Durch die unveränderte Beibehaltung der textlichen Festsetzungen aus dem rechtsverbindlichen BP bleibt aber sichergestellt, dass die Vorgaben der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung einzuhalten sind.
Das Gremium wird um inhaltliche Billigung des Planvorentwurfes gebeten. Die Verwaltung hat noch vor der ersten Planauslegung vom Antragsteller die Erklärung der Kostenübernahme für das Planänderungsverfahren einzuholen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.11.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für die 1. Änderung des Bebauungsplans „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching wird der Änderungseinleitungsbeschluss gefasst.

2.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen. Vorab ist vom Antragsteller die Erklärung der Kostenübernahme für das Planänderungsverfahren einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.11.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für die 1. Änderung des Bebauungsplans „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching wird der Änderungseinleitungsbeschluss gefasst.

2.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen. Vorab ist vom Antragsteller die Erklärung der Kostenübernahme für das Planänderungsverfahren einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Planzeichnung rechtsverbindlicher BP.pdf
Download Planzeichnung BP-Vorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023.pdf
Download Plantext BP-Vorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023.pdf

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5. Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Landschaftsbauarbeiten“ durch das Bauamt am 16.10.2023 europaweit ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde von 12 Firmen heruntergeladen.
Zur Submission am 16.11.2023 um 14:00 Uhr lagen 8 wertbare Angebote vor.

Die Preise des Bieters sind marktüblich. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Bert Peine und Wilhelm GmbH & Co.KG aus Gilching mit einer Bruttosumme von 494.153,55 Euro abgegeben.
Die Kostenberechnung vom 06.10.2023 lag bei 749.705,36 Euro brutto.
Der Bieter lag damit 34% unter der Kostenberechnung.

Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter dem nicht-öffentlichem Punkt bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt Firma Bert Peine und Wilhelm GmbH & Co. KG aus Gilching den Auftrag für das Gewerk „Landschaftsbauarbeiten“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 16.11.2023 i.H.v. 494.153,55 Euro brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt Firma Bert Peine und Wilhelm GmbH & Co. KG aus Gilching den Auftrag für das Gewerk „Landschaftsbauarbeiten“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 16.11.2023 i.H.v. 494.153,55 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schreiner III - Wand und Deckenverkleidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Schreiner III – Wand und Deckenverkleidungen“ durch das Bauamt am 30.10.2023 europaweit ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde von 13 Firmen heruntergeladen.
Zur Submission am 30.11.2023 um 15:00 Uhr lagen 6 wertbare Angebote vor.

Die Preise des Bieters sind marktüblich. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma 
PRENZEL GmbH aus Murrhardt mit einer Bruttosumme von 487.656,05 Euro abgegeben.
Die Kostenberechnung vom 24.10.2023 lag bei 555.093,35 Euro brutto.
Der Bieter lag damit 12% unter der Kostenberechnung.

Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter dem nicht-öffentlichem Punkt bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt Firma PRENZEL GmbH aus Murrhardt den Auftrag für das Gewerk „Schreiner III – Wand und Deckenverkleidungen“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 27.11.2023 i.H.v. 487.656,05 Euro brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt Firma PRENZEL GmbH aus Murrhardt den Auftrag für das Gewerk „Schreiner III – Wand und Deckenverkleidungen“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 27.11.2023 i.H.v. 487.656,05 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 7
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7.1. Katastrophenschutzübung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet von der Katastrophenschutzübung am 25.11.2023 im Rathaus.

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7.2. Kosten für Erschließungsbeitrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die beiden Gerichtsurteile bzgl. Erschließungskostenbeitrag Wildmoosweg und Angerfeld-/Tannenstraße.

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7.3. offene Vollzüge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bittet die Verwaltung in der nächsten Vollzugsliste um Begründung, warum Beschlüsse nicht mehr in der Liste erfasst werden.

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7.4. Genderverbot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich, ob aufgrund des Genderverbotes der Staatsregierung Satzungen geändert werden müssen.
BM Walter verneint dies, da zum einen die Satzungen „genderfrei“ sind und zum anderen die Bayerische Staatsregierung gegenüber der Kommune nicht weisungsbefugt ist.

Datenstand vom 24.01.2024 12:10 Uhr