Datum: 24.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2023
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Zwinger 8; Bauantrag zur Errichtung eines Carports und eines Zauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 1254/92, Gem. Gilching
4 Argelsrieder Weg 14 - 14b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit 2 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/21, Gem. Gilching
5 Bebauungsplanentwurf Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße i.d.F. vom 24.04.2023 für den Bereich Flurnummern 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6 jeweils Gemarkung Gilching; Billigung und erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
6 10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
7 Gemeinde Weßling, Beteiligung im Bauleitplanverfahren 3. Änderung Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen – „Galileokompetenzzentrum, DLR“
8 NOS4 - Neubau Kinderhaus Argelsried - Vergabe Schreiner I
9 Verschiedenes
9.1 AWISTA

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_17.04.2023.pdf
Download Niederschrift ö 20230424.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.03.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.03.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö informativ 2

Sachverhalt


  • Rudolf-Diesel-Str. 13: Genehmigungsfreistellung einer Tektur zur Erweiterung der best. Werkstatthalle

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

-        Waldstr. 55a, 55b: Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen (genehmigter Vorbescheid liegt vor)

-        Rudolf-Diesel-Str. 13: Genehmigungsfreistellung einer Tektur zur Erweiterung der best. Werkstatthalle

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3. Am Zwinger 8; Bauantrag zur Errichtung eines Carports und eines Zauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 1254/92, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit integriertem Müll- und Abstellraum. Dieser hat eine Länge von 10,29 m, eine Breite von 3,36 m (Grundfläche: 34,57 m²) und eine Wandhöhe von 2,40 m bzw. 2,68 m (Pultdach). Der Carport wird parallel zur Straße „Am Zwinger“ errichtet und ist seitlich zur Straße hin offen (keine Seitenwandverkleidung).
Des Weiteren soll im Anschluss an den Carport entlang der Straße eine Einfriedung mit einer Gesamtlänge von 9,34 m errichtet werden. Auf Grund der Hanglage des Grundstücks hat diese einen Höheverlauf zwischen 2 m und 2,32 m.

Carport
Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO sind überdachte Stellplätze (Carports) im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese jedoch nur mit einer Gesamtlänge von 9 m an der Grundstücksgrenze (ohne eigene Abstandsfläche) errichtet werden können. Sobald das Längenmaß überschritten wird, wird der Carport abstandsflächen- und genehmigungspflichtig.
Im vorliegenden Fall beträgt die Länge des Carports 10,29 m und kann daher nicht mehr verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a i. V. m. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO errichtet werden. Der Carport hat somit nun auch Abstandsflächen (mind. 3 m) einzuhalten.

Einfriedung
Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.
Die beantragte Einfriedung hält auf einer Länge von ca. 6,40 m das verfahrensfreie Maß von 2 m Höhe nicht mehr ein und wird dadurch sowohl abstandsflächen- als auch genehmigungspflichtig.

Hinweis zu Abstandsflächen (Prüfung erfolgt durch LRA!)
Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO müssen Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen. Diese dürfen nach Satz 2 auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Die Abstandsflächen der beantragten Vorhaben von mind. 3 m kommen auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu liegen. Da die Straße „Am Zwinger“ jedoch nur eine Breite von ca. 4,90 m hat, können die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO nicht eingehalten werden. Hierfür wurde eine Abweichung beantragt, über die das Landratsamt bauordnungsrechtlich zu entscheiden hat.

In der Umgebung finden sich keine ähnlich gelagerten Fälle in dieser Größenordnung. Es gibt in der Nachbarschaft zwar eine Einfriedung, welche ebenfalls die zulässige Höhe von 2 m überschreitet. Diese ist jedoch im rückwärtigen Bereich des Grundstücks und somit straßenabgewandt. Ein Carport oder ähnliche Gebäude/bauliche Anlagen (wie in der beantragten Dimension) im Vorgartenbereich finden sich ebenfalls nicht in der näheren Umgebung.
Die beantragten Vorhaben fügen sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag zur Errichtung eines Carports mit integriertem Müll- und Abstellraum mit einer Länge von 10,29 m sowie die Errichtung eines Zaunes mit einer Höhe bis 2,32 m wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die beantragten Vorhaben auf Grund der Höhen- bzw. Längenmaße nicht mehr in die Umgebung einfügen.

Beschluss

Dem Antrag zur Errichtung eines Carports mit integriertem Müll- und Abstellraum mit einer Länge von 10,29 m sowie die Errichtung eines Zaunes mit einer Höhe bis 2,32 m wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die beantragten Vorhaben auf Grund der Höhen- bzw. Längenmaße nicht mehr in die Umgebung einfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Zwinger 8_Lageplan.pdf

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4. Argelsrieder Weg 14 - 14b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit 2 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/21, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines 3-Spänners mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    223,20 m²
Wandhöhe:                                                 6,11 m
Firsthöhe:                                               11,66 m
Dachneigung:                                           45°
Dachform:                                             Satteldach
Geschossigkeit:                                    E + I + D


In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    überb. Fläche            WH                      FH                  Geschossigkeit
Argelsrieder W. 16-16b            190,00 m²                  6,41 m         10,70 m               E + I + D
Waldstr. 55                              273,00 m²                  6,70 m           9,40 m               E + I + D
Fuchsgraben 18-18b            203,00 m²                 6,40 m           9,90 m               E + I + D

In Bezug auf die Vergleichsfälle fügt sich das Gebäude im Hinblick auf die Firsthöhe nicht mehr in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück wird eine Doppelgarage, eine Einzelgarage und 3 offene Stellplätze vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich eine geplante Firsthöhe von 11,66 m nicht mehr in die Umgebung (Bezugsfälle: Argelsrieder Weg 16 - 16b, Waldstr. 55 und Fuchsgraben 18 - 18b) einfügt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich eine geplante Firsthöhe von 11,66 m nicht mehr in die Umgebung (Bezugsfälle: Argelsrieder Weg 16 - 16b, Waldstr. 55 und Fuchsgraben 18 - 18b) einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Argelsrieder Weg 14 - 14b_Lageplan.pdf

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5. Bebauungsplanentwurf Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße i.d.F. vom 24.04.2023 für den Bereich Flurnummern 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6 jeweils Gemarkung Gilching; Billigung und erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung „Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße“ in der Fassung vom 23.11.2020 lagen in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschließlich 14. Mai 2021 erstmals öffentlich aus.
Am 20.07.2021 fand im Gilchinger Rathaus eine Besprechung mit den beauftragten Rechtsanwälten, dem Bauherrn sowie den Planern statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden besprochen. Die neuen Planungsunterlagen sind am 08.11.2021 bei der Gemeinde Gilching eingegangen.

Das zu überplanende Gebiet liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Sanierungsgebiet I – Ortsmitte Gilching". Die Verwaltung hat das Büro Plankreis im Sinne der Sanierungssatzung von 2017 um Stellungnahme zu den eingereichten Planungsunterlagen vom 08.11.2021 gebeten.
In der Bauausschusssitzung am 21.01.2022 wurde beschlossen, dass die Sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt wird. Es sollte ein temporärer Gestaltungsbeirat eingeschalten werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde bis dahin zurückgestellt.

Der Gestaltungsbeirat tagte im Jahre 2022 an zwei Terminen an denen der Bauherr sowie der Architekt des Bauherrn teilnahmen. Am 08.11.2022 wurde ein neuer überarbeiteter Planentwurf, mit den Anregungen des Gestaltungsbeirates, vom Architekten eingereicht. 

Das Büro Plankreis legte Ende 2022 den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vor.
Aufgrund dieses Entwurfes wurde Anfang Januar 2023 ein Büro mit der schalltechnischen Untersuchung sowie einer Verschattungsuntersuchung beauftragt. 

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden vom Büro Plankreis in den Bebauungsplanentwurf vom 24.04.2023 eingearbeitet.

Fazit:

Schalltechnische Untersuchung:
Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass eine vergleichbare Verkehrslärmsituation bereits in der heutigen Bestandssituation vorliegt Es ist zu erwarten, dass durch die Baumaßnahmen die Leistungsfähigkeit der bestehenden Karolingerstraße und des Hochstift-Freising-Weg nicht beeinträchtigt wird. 

Bei Tiefgaragen bzw. Stellplätzen von Wohnanlagen handelt es sich nicht um gewerbliche Anlagen i. S. der TA Lärm. Für die Beurteilung von Parkplatzimmissionen durch diese Nutzungen liegt derzeit kein technisches Regelwerk vor. Grundsätzlich sind Immissionen durch Stellplätze in einer Tiefgarage bzw. durch ebenerdige Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Wohnnutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem Wohngebiet hinzunehmen, da sie zu den üblichen Alltagserscheinungen in Wohngebieten gehören. Zum Schutz der bestehenden und geplanten Wohnnutzungen wird daher festgesetzt, dass die Tiefgaragenrampe eingehaust wird und die Innenwände und -decken schallabsorbierend ausgekleidet werden müssen. Als zusätzliche aktive Abschirmung ist eine Lärmschutzwand entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze (FlNr. 1321/14) bzw. in Verlängerung der Tiefgaragenzufahrt zu errichten.

Verschattungsuntersuchung: 
Zwar führt das Planvorhaben zu Veränderungen der Verschattungssituation in der nächsten Nachbarschaft, die Anforderungen der DIN EN 17037 an eine hohe bzw. mittlere Empfehlungsstufe an die Besonnung bleiben jedoch gewahrt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen der ersten Auslegung wurden bei der Überarbeitung des Planentwurfs weitestgehend eingearbeitet. Die Gemeinde wird die Einwendungsführer:innen über die erneute Auslegung informieren. 

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.01.2023 und beschließt

  1. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 24.04.2023 Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für den Bereich FlNrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, Gemarkung Gilching wird gebilligt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.01.2023 und beschließt

  1. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 24.04.2023 Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für den Bereich FlNrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, Gemarkung Gilching wird gebilligt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230424_GI2.3_Begrü_Bplan Karolinger_Hochstift.pdf
Download 230424_GI2.3_Fests_Bplan Karolinger_Hochstift.pdf
Download 230424_GI2.3_Plan_Bplan Karolinger_Hochstift.pdf

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6. 10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss: 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ beschlossen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 
In der Sitzung des Bauausschusses am 23.01.2023 wurde der Planungsumgriff für die Fl.Nr. 1219/9 und einem Teilbereich der Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching sowie der Entwurf i.d.F. v. 22.12.2022 der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ mit Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 16.02.2023 bis 20.03.2023 statt. 
Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. 

Die Satzung mit Begründung in der Endfassung sind als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplanentwurf der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 inkl. dessen Begründung wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „Ausfertigung und in Kraft setzen“ der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 durchzuführen.

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplanentwurf der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 inkl. dessen Begründung wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „Ausfertigung und in Kraft setzen“ der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2023 03 27_Abwägung_END.pdf
Download 2023 04 24_Begründung_END.pdf
Download 2023 04 24_Satzung_END.pdf

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7. Gemeinde Weßling, Beteiligung im Bauleitplanverfahren 3. Änderung Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen – „Galileokompetenzzentrum, DLR“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „3. Änderung Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen – „Galileokompetenzzentrum, DLR“. Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist es, einen Neubau für ein Kompetenzzentrum zum bestehenden Kontrollzentrum für Satellitennavigation zu ermöglichen. Der Bebauungsplan ist daher im direkten Umfeld zu aktualisieren:

https://www.gemeinde-wessling.de/fileadmin/assets/pdfs/Bekanntmachungen/Bauamt/Bekanntmachung_Billigungs._und_Auslegungsbeschluss_GK-DLR.pdf


Belange der Gemeinde Gilching  sind aus Sicht der  Verwaltung nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.04.2023 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.04.2023 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. NOS4 - Neubau Kinderhaus Argelsried - Vergabe Schreiner I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Schreinerarbeiten I für den Neubau des Kinderhauses Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden beschränkt ausgeschrieben. Bei Eröffnung am 28.03.2023 lagen vier wertbare Angebote vor. Die Preise des Bieters sind marktüblich kalkuliert worden. Die freigegebene Kostenberechnung i.H.v. 143.950,00 € wird um 4,5 % überschritten. Ein Zuschlag hat auf das wirtschaftlichste Angebot zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter den nicht-öffentlichen Punkten bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt Firma Sedlmayr Spezialtüren GmbH, Friedberg-Rinnenthal den Auftrag für das Gewerk „Schreiner I“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 26.03.2023. i.H.v. 150.436,23 Euro brutto

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt Firma Sedlmayr Spezialtüren GmbH, Friedberg-Rinnenthal den Auftrag für das Gewerk „Schreiner I“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 26.03.2023. i.H.v. 150.436,23 Euro brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö informativ 9

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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9.1. AWISTA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö 9.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert, dass das Wertstoffzentrum AWISTA nicht nach § 35 BauGB genehmigt werden kann. Es muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

Datenstand vom 24.10.2023 10:18 Uhr