Datum: 24.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom26.06.2023
2 Apostelholzweg 8; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Erhöhung des Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 1656/6, Gem. Gilching
3 Am Lehel 11; Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Carport, sowie Anbau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/14, Gem Gilching
4 Gewerbegebiet Gilching-Süd; Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/36, Gem. Argelsried
5 Gemeinde Alling; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, Bebauungsplan "Biburg Nord"
6 Verschiedenes
6.1 Marktplatz
6.2 Fahrradstraße St. Gilgen - Tennisplätze

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift öff 20230724.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom26.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.06.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.06.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.06.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Apostelholzweg 8; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Erhöhung des Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 1656/6, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Das Bestandsgebäude hat derzeit eine überbaute Fläche von 89,00 m², eine Wandhöhe von 5,09 m und eine Firsthöhe von 7,70 m sowie ein Satteldach.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Länge von 4,23 m und einer Tiefe von 2,57 m. Die bestehende Grundfläche erhöht sich auf 98,73 m² und fügt sich in die Umgebung ein.

Des Weiteren soll der bestehende Dachstuhl erhöht werden, um neuen Wohnraum zu schaffen. Dies erfolgt durch die Errichtung eines sog. Mansarddaches. Die Firsthöhe des Gebäudes erhöht sich danach auf 8,49 m.

In der Umgebung (Apostelholzweg 15) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 98,00 m², einer Wandhöhe von 6,93 m und einer Firsthöhe von 9,27 m. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Allerdings entsteht durch das Mansarddach die Wirkung einer 3-Geschossigkeit, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Auf dem Grundstück werden 3 Kfz-Abstellplätze (1 Garage, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, die sich eine 3-geschossige Wirkung nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, die sich eine 3-geschossige Wirkung nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Apostelholzweg 8_Ansicht Süd-Ost.pdf
Download Apostelholzweg 8_Lageplan.pdf

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3. Am Lehel 11; Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Carport, sowie Anbau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/14, Gem Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus.

Das Bestandsgebäude weist derzeit folgende Maße auf:
überbaute Fläche:                  100,00 m²
Wandhöhe:                               6,37 m
Firsthöhe:                               9,12 m
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                  E + I + D

Das Gebäude wird von seinen Maßen her nicht verändert. Die Umbaumaßnahmen finden hauptsächlich innerhalb des Gebäudes statt.

Am Gebäude wird an der Südwest Seite ein Balkon angebaut.

Für das Vorhaben werden auf dem Grundstück 4 Stellplätze in Form eines Doppel-Carports sowie 2 offene Stellplätze vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Abstandsflächen können nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Lehel 11_Lageplan.pdf

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4. Gewerbegebiet Gilching-Süd; Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/36, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Gilching - Süd“.

Gem. Bebauungs- und Grünordnungsplan ist die betroffene Flurnummern als „Ausgleichsflächen“ festgesetzt, welche zu entwickeln und zu pflegen ist. Die im westlichen Teil des Bebauungsplans liegende Ausgleichsfläche ist als Magerrassenstandort mit einzelnen Baumpflanzungen auszuführen. 

Auf Grund von teilweise unsachgemäßem Aufbringen von Oberboden sowie durch falsche bzw. gar keine Pflege, entwickelte sich im westlichen Bereich kein Magerrasenstandort, sondern eine Ruderalfläche. 

Ziel des Antragstellers ist es nun, einen Pflanz- und Entwicklungsplan aufstellen, um die zentrale Ausgleichsfläche neu zu gestalten und den Anforderungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Ausgleichsanforderungen gerecht zu werden.

Insgesamt soll die neu geplante Ausgleichsfläche in ihrem Kompensationsumfang der derzeitigen Ausgleichsfläche als Magerrassen im gültigen Bebauungsplan entsprechen. 
Im nördlichen Teil  ist gem. Bebauungsplan ein dichtes Feldgehölz geplant, im Westen eine lockere Gehölzpflanzung in Gruppen mit einer Blumenwiese dazwischen. Lediglich im südlichen Bereich ist auf einer Teilfläche anstatt der Magerwiese eine Streuobstwiese im Komplex mit einer artenreichen Blumenwiese vorgesehen. Der andere Teilbereich im Süden soll nach wie vor zu einer Magerwiese entwickelt werden. (s. Plan in Anlage).

Die geplante Befreiung der Festsetzungen der Ausgleichsfläche erfordert, dass der Ausgleich der Neuplanung der ursprünglichen Planung gleichwertig gegenübersteht. Es hat sich lediglich das Entwicklungsziel von Maßnahme 4 (Schaffung artenreiches Extensivgrünland) geändert (neu: Streuobstbestand im Komplex m. artenreichem Extensivgrünland). Gemäß der Berechnung der Ausgleichsbilanzierung ergibt sich aufgrund der Planungsänderung keine Änderung im Kompensationsumfang. Der neu geplante Ausgleich kann demnach als gleichwertig angesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan jeweils m. F. v.  05.06.2023 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan jeweils m. F. v.  05.06.2023 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Maßnahmenplan.pdf

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5. Gemeinde Alling; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, Bebauungsplan "Biburg Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „Biburg Nord“ (s. Anlage). Ziel der Planung ist es, ausreichend Bauland im Ortsteil Biburg zur Verfügung zu stellen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 6 Einfamilienhäusern, 6 Doppelhäusern, 3 Reihenhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Dabei werden 33 bis 43 Wohneinheiten und ein Einwohnerzuwachs von 82 bis 108 angenommen.
Die Verwaltung kann in den Planungen der Nachbargemeinde keine Belange erkennen, welche die Gemeinde Gilching unmittelbar tangieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinde Alling mitgeteilt wird, dass keine Einwendungen hierzu vorgetragen werden.


  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der beschließende Bauausschuss der Gemeinde Gilching nimmt die Planungen der Nachbargemeinde Alling zur Kenntnis. Gegen den Bebauungsplan „Biburg Nord“ i.d.F. 16.05.2023 werden keine Einwendungen vorgetragen.   

Beschluss

Der beschließende Bauausschuss der Gemeinde Gilching nimmt die Planungen der Nachbargemeinde Alling zur Kenntnis. Gegen den Bebauungsplan „Biburg Nord“ i.d.F. 16.05.2023 werden keine Einwendungen vorgetragen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Alling.pdf

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö informativ 6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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6.1. Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö 6.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Franke erkundigt sich nach der Umplanung Marktplatz und dem Kunstwerk Cecina-Kugel. BM Walter verweist auf die Haushaltsberatungen im Herbst.

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6.2. Fahrradstraße St. Gilgen - Tennisplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö 6.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert fragt nach dem Sachstand zur neu asphaltierten Fahrradstraße St. Gilgen – Tennisplätze; Thema: öffentliche Parkplätze. Bauamtsleiter Huber wird bis zur nächsten Sitzung den Sachverhalt eruieren und das Gremium informieren.

Datenstand vom 24.10.2023 10:34 Uhr