Stromkonzessionsvertrag mit Glonntalstrom


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Obermaier und Gerg Grundstücksverwaltung KG betreibt seit einiger Zeit in Teilen der Gemeinde Glonn ein eigenständiges Stromnetz, welches von dem vorhandenen, öffentlichen Stromnetz abgetrennt ist. Betroffen sind hier ein Bereich des Haarbergs (bei Piusheim) und Herrmannsdorf. 

Da durch das neue Stromnetz öffentlicher Grund betroffen ist, muss zwischen der Gemeinde und Obermaier/ Gerg KG ein Konzessionsvertrag geschlossen werden. Sowohl der bestehende als auch der neue Konzessionsvertrag (gültig ab 2022) mit der EBERnetz Gmbh& Co. KG bleibt davon unberührt. Das Netzgebiet des neuen Netzbetreibers muss aber zum bisherigen Stromnetz genau abgegrenzt werden. Diese Abgrenzungen werden in den beiliegenden Lageplänen rot dargestellt. 

Da es sich um eine Erstkonzession handelt, kann auf eine Bekanntmachung (öffentliche Ausschreibung der Konzession) verzichtet werden. Der § 46 Energiewirtschaftsgesetz bezieht sich nur auf Ausschreibungsverfahren bei Verträgen die auslaufen aber nicht auf neue Konzessionen.  

Es sollen zwei neue, nahezu identische, Verträge mit verschiedenen Laufzeiten geschlossen werden, welche als Anlage beiliegen. Einmal eine Restlaufzeit bis einschließlich 04.04.2022 und der zweite Vertrag dann anschließend mit einer Laufzeit von 20 Jahren bis einschließlich 04.04.2042. Dies hängt damit zusammen, dass die Laufzeiten den Vertragslaufzeiten des Vertrags mit der EBERnetz Gmbh& Co. KG entsprechen sollte und damit eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren erreicht wird.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung die vorgelegten Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 11:15 Uhr