Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 11.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der großen Tarifänderung 2005, als der BAT für Angestellte und der BMTG für Arbeiter im neuen TVöD aufgingen, wurde beginnend im Jahr 2007 erstmals im öffentlichen Tarifrecht eine leistungsorientierte Komponente (§ 18 TVöD) implementiert. Es war zunächst ein Topf in Höhe von 1% der Vorjahresentgelte aller Bediensteten zu bilden, der über eine auf Basis einer Dienstanordnung erlassenen Beurteilungsregelung an die Mitarbeiter zur Auszahlung gelangt ist. Als langfristiges Zielvolumen des Leistungsentgelt-Topfs waren ursprünglich 8 % geplant. Als Kompensation für den Arbeitgeber wurden den Bediensteten seinerzeit das Urlaubsgeld, maßgebliche Teile des Weihnachtsgeldes (nun „Jahressonderzahlung“) sowie Familienzuschläge gestrichen. Im Zuge der Tarifverhandlungen der vergangenen 13 Jahre wurde dieser Topf in mehreren kleinen Schritten bisher allerdings auf lediglich 2% aufgestockt. Hauptgrund hierfür waren jeweils Widerstände von Gewerkschaftsseite.
Um die von der Arbeitgeberseite gewünschten zusätzlichen Leistungsanreize zu schaffen und die Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst zu stärken, hat der KAV Bayern erstmals im Jahr 2019 seinen Mitgliedern ermöglicht, freiwillig -on top- das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD -vorerst befristet bis 31.12.2020- bis auf 4 % zu erhöhen. 
Von dieser Regelung machten sowohl die VG Glonn als auch alle ihrer Mitgliedsgemeinden Gebrauch.
Mit Schreiben vom 23.11.2020 teilt der KAV Bayern jetzt mit, dass die bisherige Befristung aufgehoben und nun bis zum 31.12.2022 verlängert worden ist.  Das Leistungsentgeltvolumen in Höhe von max. 4 % der Bezugsentgelte des Vorjahres könnte also (vorerst bis einschließlich) weiter bereitgestellt werden.
Der Bürgermeisterausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung vom 11.12.2020 beraten.  Danach soll der Gemeinschaftsversammlung die Weitergewährung des auf 4 % erhöhten Leistungsentgelt-volumens empfohlen werden.

Beschluss

Der Gemeinschaftsversammlung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt in freiwilliger Weise einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich des Leistungsbewertungszeitraumes 01.07.2022 - 30.06.2023 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:15 Uhr