Errichtung einer Wasserstofftankstelle, Am Hochrain 2, Schlacht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Schlacht im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Sondergebiet Omnibus–Betriebshof dargestellt.

Das Grundstück ist seit langer Zeit mit den Betriebsgebäuden des örtlichen Busunternehmens bebaut. Die Wasserstoff-Tankstelle soll an der nordwestlichen Grundstücksgrenze errichtet werden und dient der Befüllung von Bussen und Lkw.

Da weniger als 3 Tonnen Wasserstoff gelagert werden, ist kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Die beantragte Wasserstoff-Tankstelle wird vielmehr im Baugenehmigungsverfahren jedoch unter Beteiligung der Immissionsschutzbehörde geprüft.

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da es sich bei der Wasserstoff-Tankstelle um einen Bestandteil des bestehenden Gewerbebetriebes handelt.

Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da die geplante Wasserstoff-Tankstelle hinsichtlich ihrer Kubatur nicht den Rahmen der umliegenden Bebauung sprengt.

Für das Vorhaben ist kein zusätzlicher Stellplatznachweis erforderlich. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.07.2022 14:40 Uhr