Errichtung einer Wasserstofftankstelle, Am Hochrain 2, Schlacht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich in Schlacht im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Sondergebiet Omnibus–Betriebshof dargestellt.
Das Grundstück ist seit langer Zeit mit den Betriebsgebäuden des örtlichen Busunternehmens bebaut. Die Wasserstoff-Tankstelle soll an der nordwestlichen Grundstücksgrenze errichtet werden und dient der Befüllung von Bussen und Lkw.
Da weniger als 3 Tonnen Wasserstoff gelagert werden, ist kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Die beantragte Wasserstoff-Tankstelle wird vielmehr im Baugenehmigungsverfahren jedoch unter Beteiligung der Immissionsschutzbehörde geprüft.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da es sich bei der Wasserstoff-Tankstelle um einen Bestandteil des bestehenden Gewerbebetriebes handelt.
Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da die geplante Wasserstoff-Tankstelle hinsichtlich ihrer Kubatur nicht den Rahmen der umliegenden Bebauung sprengt.
Für das Vorhaben ist kein zusätzlicher Stellplatznachweis erforderlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.07.2022 14:40 Uhr