Der Marktgemeinderat hat am 26.07.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet für die Solarenergie beschlossen. In der Sitzung am 27.06.2023 wurden zuletzt die Entwürfe für das Änderungsverfahren gebilligt.
Um den Bau von Solarmodulen zu ermöglichen, muss auch noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierzu wurden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Entwürfe für den Plan, Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.07.2023 erstellt. Die Entwürfe wurden dem Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.
Der Bauraum wird auf die Fläche begrenzt, die nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Zur Ortsstraße hält der Bauraum einen Abstand von 3m ein zum restlichen Feld im Norden und Osten jeweils 1m zur Grenze zum festgesetzten Ü-Gebiet. Im Süden wird eine 6m breite Ortsrandeingrünung zum Landschaftsschutzgebiet hin festgesetzt. Im Anschluss an den Bauraum im Norden und Osten wird die notwendige Ausgleichsfläche festgesetzt. Mit dieser Anordnung der Ausgleichsfläche wird die nicht ideale Form des Baugebiet eingefangen.
Innerhalb des Bauraums ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und eine Wandhöhe von maximal 4,0m festgesetzt.
Im Sondergebiet sind nur aufgeständerte Photovoltaik-Module sowie die hierfür nötigen Transformatorstationen und Stromspeicheranlagen sowie erforderliche Einzäunungen zulässig. Zwischen dem niedrigsten Punkt eines Moduls und der Geländeoberkante müssen mindestens 0,8m Abstand sein.
Die Fläche zwischen den Modulen wird als mäßig extensiv genutztes Grünland festgesetzt.
Einfriedungen dürfen maximal 2,5m hoch sein und dürfen nur als Maschendrahtzaun ggf. mit Stacheldrahtabdeckung und mit einer Bodenfreiheit von 0,15m ausgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der FlNrn. 233/13 und 241 jeweils Gmkg. Glonn und ist aus dem Lageplan mit Datum 25.07.2023, der Anlage zum Protokoll ist, ersichtlich.
Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung können im Parallelverfahren aufgestellt werden.