Zuschussantrag des TV 1897 Goldbach e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 02.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Mit E-Mail vom 12.08.2024 stellte der TV 1897 Goldbach e. V. einen Antrag auf Grundförderung und Übungsleiterförderung für das Jahr 2024.

1.) Grundförderung 2024

Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 5 Grundförderung
  1. Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
  2. Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €. 
  3. Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
  4. Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der TV Goldbach über 945 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 1.112 Mitglieder ab 27 Jahren.

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

Jugendliche bis 26 Jahre
       945 x 5,50 € =
5.197,50 €
Erwachsene ab 27 Jahre
    1.112 x 1,10 € =
1.223,20 €
Gesamt

6.420,70 €


2.) Übungsleiterförderung 2024

Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
  1. Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss
  2. Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
  3. Die Höhe der Förderung beträgt: 
  1. pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
  2. je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
  1. Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der TV Goldbach über 50,5 Übungsleiterlizenzen.

Es ist somit eine Förderung in Höhe von 20.200,00 € (= 50,5 Übungsleiterlizenz x 
400,00 €) möglich.


Gesamtzuschuss:

1.) Grundförderung 2024
6.420,70 €
2.) Übungsleiterförderung 2024
20.200,00 €
Gesamt
           26.620,70 €

Beschlussvorschlag

Dem TV 1897 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 26.620,70 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. B § 5 und Buchst. C § 13 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt. 

Frau Rußmann erkundigte sich, warum 50,5 Übungsleiter gefördert werden. Frau Hartwig von der Verwaltung antwortete, dass die Übungsleiter vom LRA anerkannt werden. Die Nachkommastelle entsteht durch die Aufteilung der Übungsleiter auf mehrere Kommunen. Beispielweise seien Übungsleiter nicht nur in Goldbach, sondern auch in den Nachbarkommunen tätig. 

Danach erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Dem TV 1897 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 26.620,70 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr