Anlass der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbepark Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa- Areal“ ist der Verkauf des BayWa-Areals und der damit verbundenen Planungen und Nutzungsveränderungen der neuen Eigentümer.
Das Grundstück Fl.Nr. 6080/39 soll in drei einzelne Grundstücke gegliedert werden und künftig folgende Nutzungsstruktur umfassen:
- Westliches Grundstück – Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH + Co. KG
- Lagerfläche und Potenzialfläche für ein Rechenzentrum
- Grundstück im zentralen Bereich – Laibacher Real Estate GmbH (LRE)
- Firma Solarfabrik GmbH (Laufach)
Neubau einer Lagerhalle für Photovoltaik-Module (bereits genehmigt und erstellt), Umnutzung zur Produktionshalle
- Ehemalige Deco Factory
Lagerraum für Pflanzen und Blumen ohne Verkaufsstätte
- Östliches Grundstück – Caritas
- Verwaltungsgebäude und Stellplätze für Caritas-Sozialstation St. Stephanus e.V., Hösbach
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 13.10.2017 bis 13.11.2017 statt.
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes „Gewerbepark Frohnrad“.
Es werden insbesondere folgende Festsetzungen getroffen:
- GEe; Eingeschränktes Gewerbegebiet; nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und nicht wesentlich störende öffentliche Betriebe sowie Lagerhäuser und Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
- Grundflächenzahl bis 0,8, Geschossflächenzahl bis 2,4, § 17 BauNVO
- Wandhöhe maximal 11 Meter
- Offene Bauweise
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa-Areal“/ 8. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO i. v. m. § 1 Abs. 4 BauNVO geschaffen. Es erfolgt eine Einschränkung des Störpotenzials, um die Immissionsproblematik der unmittelbaren Nachbarschaft emittierender Gewerbebetriebe und störempfindlicher Wohnnutzungen zu mindern. Daher sind im eingeschränkten Gewerbegebiet nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, von denen keine wesentlichen Störungen ausgehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von ca. 2,08 ha auf. Durch die Festsetzung von Pflanzgeboten wird das Baugebiet eingegrünt. Zur Klimaanpassung und Risikovorsorge (Starkregen) sowie zum Naturschutz werden Maßnahmen verbindlich festgelegt.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden in einer Schallimmissionsprognose die Verkehrslärmimmissionen ausgehend von der Bundesstraße B 26 ermittelt und bewertet sowie die Verträglichkeit für die geplante Produktionshalle der Firma Solar Fabrik mit den nächst zu schützenden Nutzungen geprüft.
Weitere Angaben zu den Inhalten und Ziele der Planung sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird der Markt Goldbach über das Planverfahren informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die einschlägigen Unterlagen wurden der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt:
- Bebauungsplan Plan-/ Textteil
- Bebauungsplan Begründung
- Flächennutzungsplan Planzeichnung
- Flächennutzungsplan Begründung
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen und Bedenken seitens des Marktes Goldbach angezeigt.