Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung sowie Änderung der Zuschussrichtlinien ab 01.09.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 62. Sitzung des Marktgemeinderates 14.02.2025 ö beschließend 8

Sachdarstellung

Die Hortgebühren wurden zuletzt zum 1. September 2022 angepasst. Zum 1. Januar 2025 wurden im Markt Goldbach bereits die Krippen- und Kindergartengebühren erhöht. Um Familien mit mehreren Kindern nicht innerhalb kürzester Zeit zusätzlich zu belasten, wurde die Anpassung der Hortgebühren trotz der Defizite in den Einrichtungen zunächst zurückgestellt.

Allerdings bleibt die finanzielle Situation weiterhin angespannt, da die steigenden Personal- und Betriebskosten durch die staatliche Förderung nicht in ausreichendem Maße kompensiert werden. Daher ist es nun erforderlich, auch die Gebühren für die Schulkindbetreuung anzupassen, um die finanzielle Stabilität der Einrichtungen sicherzustellen.

Hierbei sollte jedoch vermieden werden, die Eltern mit einer übermäßig hohen Erhöhung auf einmal zu belasten. Aufgrund dessen ist eine schrittweise und regelmäßige Anpassung der Gebühren sinnvoll. In Abstimmung mit den Horteinrichtungen wurde eine Erhöhung um rund 10 % als angemessen erachtet.

Darüber hinaus gewährt der Markt Goldbach derzeit freiwillige Geschwisterzuschüsse für Familien mit mehreren gleichzeitig angemeldeten Kindern in den Horteinrichtungen. Die Bearbeitung und Abrechnung dieser Zuschüsse erfordert jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Verwaltung sowie die Kindertageseinrichtungen. Daher erscheint es sinnvoll, diese freiwillige Unterstützung sukzessive auslaufen zu lassen, um die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

Die Verwaltung hat folgenden Entwurf für die künftigen Hortgebühren erstellt:

Buchungszeit-
kategorie
Gebühr
1. Kind
Zuschuss M. G.
2. Kind (- 50 %)
Zuschuss M. G. 
3. Kind (- 50 %)
Gebühr
2. Kind
Gebühr
3. Kind
1 – 2 Std.
83,50 €
(+7,50 €)
9,50 €
15,00 €
74,00 €
(+17,00 €)
68,50 €
(+23,00 €)
2 – 3 Std.
94,00 €
(+8,50 €)
11,00 €
17,00 €
83,00 €
(+19,00 €)
77,00 €
(+25,50 €)
3 -  4 Std.
104,50 €
(+9,50 €)
12,00 €
19,00 €
92,50 €
(+21,50 €)
85,50 €
(+28,50 €)
4 – 5 Std.
115,00 €
(+10,50 €)
13,00 €
21,00 €
102,00 €
(+23,50 €)
94,00 €
(+31,50 €)
5 – 6 Std.
125,50 €
(+11,50 €)
14,00 €
23,00 €
111,50 €
(+26,00 €)
102,50 €
(+34,00 €)
6 – 7 Std.
136,00 €
(+12,50 €)
16,00 €
25,00 €
120,00 €
(+27,50 €)
111,00 €
(+37,00 €)
7 – 8 Std.
146,50 €
(+13,50 €)
17,00 €
27,00 €
129,50 €
(+29,50 €)
119,50 €
(+39,50 €)
8 – 9 Std.
157,00 €
(+14,50 €)
18,00 €
29,00 €
139,00 €
(+32,00 €)
128,00 €
(+42,50 €)
9 – 10 Std.
167,50 €
(+15,50 €)
19,00 €
31,00 €
148,50 €
(+34,50 €)
136,50 €
(+45,50 €)

In der Anlage wurden die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung sowie die gemeindlichen Zuschussrichtlinien mit den entsprechenden Entwürfen der Verwaltung eingefügt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.

Beschluss 2:
Die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach werden in vorgelegter Form beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. 

Nachdem es keine Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach werden in vorgelegter Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2025 15:12 Uhr