Standortänderung; Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.4
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Güllegrube mit 16 m Durchmesser (Ø).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton wurde in der GR-Sitzung v. 14.07.2022 mit 9 : 0 Stimmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.
Nun will der Antragsteller gegenüber dem behandelten Antrag in der GR-Sitzung v. 14.07.2022 die geschlossene Güllegrube etwas nach Nordwesten verlegen um Problemen mit E.ON wg. der vorhandenen 20kv-Freileitung aus dem Weg zu gehen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlegung des Standorts gegenüber der ursprünglichen Planung (GR-Sitzung vom 14.07.2023). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 09:59 Uhr