Nutzungsänderung vom Nebengebäude zum Wohnhaus mit 1 Wohneinheit; Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8/2 der Gemarkung Kolbing, Kolbing 5 e


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das Nebengebäude zu einer Wohneinheit umnutzen und einen Balkon neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kolbing (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die erforderlichen 2 Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt.
Das Niederschlagswasser wird in Regentonnen aufgefangen und gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Nutzungsänderung möglich, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses vollumfänglich an.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 05.10.2023 10:39 Uhr