Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 677/3 der Gemarkung Griesstätt, Falkenstraße 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 beratend 12.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück die Errichtung einer Naturstein-Gartenmauer (am höchsten Punkt ca. 1,5 m hoch), um dahinter das Gelände auffüllen (verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO) zu können.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Nord“. Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 4.3 festgesetzt, dass Mauern nicht zulässig sind.

Aufgrund der Festlegungen in der Ziffern 4.3 des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ ist für die Errichtung einer Gartenmauer eine isolierte Befreiung des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ erforderlich.

In der Gemeinderatssitzung am 16.05.2024 wurde unter TOP 12.1 der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmeier mit 13 : 0 Stimmen bereits zugestimmt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 4.3, zur Errichtung einer Natursteinmauer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2024 09:19 Uhr