Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 677/3 der Gemarkung Griesstätt, Falkenstraße 17
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 16.05.2024 | nö | beratend | 12.1 | |
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 20.06.2024 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Nord“. Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 4.3 festgesetzt, dass Mauern nicht zulässig sind.
Aufgrund der Festlegungen in der Ziffern 4.3 des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ ist für die Errichtung einer Gartenmauer eine isolierte Befreiung des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ erforderlich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0