Beratung und Beschlussfassung über Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung legt den Entwurf für eine Hebesatz-Satzung, gültig ab dem 01.01.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dies ist notwendig um auf Grund der Neuregelung der Grundsteuer geordnet ins neue Haushaltsjahr zu starten.
Der Finanzausschuss hat sich am 06.11.2024 einstimmig auf eine Senkung des Hebesatzes in der Grundsteuer von 320 % auf 280 % als Vorschlag geeinigt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 340 %.
Diskussionsverlauf
Zur Verdeutlichung der zu erwartenden Änderungen erstellte die Verwaltung Musterberechnungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an. Kämmerer Furtner erläutert dem Gremium die Berechnungen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Einführung der Hebesatz-Satzung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 mit den Hebesätzen 280 v. H. für die Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie dem unveränderten Hebesatz von 340 v. H. bei der Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 10:43 Uhr