Abbruch des besteh. Wohnhauses und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 651/0 der Gemarkung Holzhausen, Edenberg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das bestehende Wohnhaus abreißen und ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Teilprivilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.
Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2020 unter TOP 5 a) mit 12 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Vorbescheid vom Landratsamt am 25.01.2021 genehmigt.
Einzige Änderung zum Vorbescheid ist, dass es nur eine Garage geplant ist und ein Stellplatz auf dem Grundstück, anstatt der Doppelgarage.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr