Einbeziehungssatzung Holzhausen Grundstück Fl. Nr. 7/2 (Eheleute Wiersch), Beratung und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Im östlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 7/2 Gemarkung Holzhausen ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant. Rechtliche Voraussetzung für die Genehmigung des Vorhabens ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen den Planungsentwurf vom 14.04.2022 zur Kenntnis. Das Gremium beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB für das Grundstück FlNr. 7/2 Gemarkung Holzhausen und billigt den Planungsentwurf in der Fassung vom 14.04.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 09:53 Uhr